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Rache für leere Versprechungen vom "Schönen Edi": Prozess in Wien

Ein gelernter Bootsbauer stand in Wien vor Gericht
Ein gelernter Bootsbauer stand in Wien vor Gericht ©APA (Sujet)
Ein 49-Jähriger stand am Mittwoch wegen Falschaussage und Verleumdung vor dem Wiener Straflandesgericht, weil er einen Event-Manager wider besseren Wissens wegen Betrugs angezeigt hatte.

Der Angeklagte ist daraufhin rechtskräftig zu sechs Monaten bedingt verurteilt worden.  Der gelernte Bootsbauer hatte von einer Karriere als Veranstalter geträumt und geglaubt, der Event-Manager könne ihm als Sprungbrett zu Glitzer und Glamour dienen.

Wut über den “Schönen Edi” – Falschaussage

Im Vertrauen darauf soll sich der 49-Jährige dem “schönen Edi”, wie der Manager zu seinen besten Zeiten in der Szene genannt wurde, spendabel gezeigt und beim gemeinsamen abendlichen Fortgehen immer wieder das Bezahlen übernommen haben. “Dann hab’ ich bemerkt, dass alles eine Finte ist”, klagte er nun Richterin Doris Reifenauer. Aus Wut darüber ging er zur Polizei und bezichtigte den Mann, der einst für Schlagzeilen sorgte, indem er vorgab, er sei “Europa-Vertreter” von Paris Hilton, zu Unrecht des Betrugs. Konkret behauptete er, er habe für diesen Arbeitsleistungen und Vorfinanzierungen in Höhe von insgesamt 36.000 Euro übernommen und sei auf seinen Forderungen sitzen geblieben. “Ich war stinksauer”, gestand der 49-Jährige.

Bootsbauer wollte Betrugsanzeige zurückziehen

Erst als die Staatsanwaltschaft auf Basis seiner Angaben einen Strafantrag gegen den “schönen Edi” einbrachte und es sogar zu einer Hauptverhandlung kam, zog der Bootsbauer seine Aussage zurück. Er habe das schon vorher versucht, “aber die Polizei hat mir gesagt, dass man eine Betrugsanzeige nicht revidieren kann”, behauptete er.

Verteidiger Philipp Wolm ortete einen “Musterfall einer diversionellen Erledigung” und bemühte sich, die Richterin davon zu überzeugen, dass mit gemeinnütziger Arbeit anstelle einer Verurteilung der Gerechtigkeit ausreichend genüge getan sei. Reifenauer ließ sich nicht beeindrucken, verwies auf die “schwere Schuld” und den Umstand, dass der Angeklagte seine falschen Angaben immerhin zwei Jahre hindurch aufrechterhalten hatte. Aus generalpräventiven Gründen komme eine Diversion da nicht infrage, bemerkte die Richterin strengen Blickes.

(apa/red)

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