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Prozess wegen Wiederbetätigung in Wiener Neustadt fortgesetzt

Am Dienstag wird in Wiener Neustadt mit einem Urteil gerechnet.
Am Dienstag wird in Wiener Neustadt mit einem Urteil gerechnet. ©dpa (Symbolbild)
Ein 57-Jähriger muss sich in Wiener Neustadt erneut vor Gericht verantworten, weil ihm nationalsozialistische Wiederbetätigung vorgeworfen wird. Laut Anklage soll der Mann in den Jahren 2006 und 2007 das Parteiprogramm der Nationalen Volkspartei (NVP) verfasst und dessen Veröffentlichung im Internet veranlasst haben.
Prozess im Sommer 2013 vertagt

Im Sommer 2013 wurde der Prozess vertagt, am Dienstag wurde er fortgesetzt. Der Angeklagte bekannte sich “nicht schuldig”.

Als die NVP 2009 bei der Landtagswahl in Oberösterreich antreten wollte und ihr Parteiprogramm einbrachte, ortete die Landeswahlbehörde Wiederbetätigung und erklärte die Kandidatur für nicht zulässig. Verfassungsschützer wurden aktiv, Anzeigen und Prozesse in Linz und Wiener Neustadt folgten.

Gutachter untersuchten NVP-Parteiprogramm

In dem Programm waren laut Anklage einige Passagen beinahe wortgleich aus einem SS-Lehrplan übernommen. Nun wurde ein Gutachten aus den Bereichen Politikwissenschaften und Parteienforschung eingeholt, von der Verteidigung zum Beweis dafür beantragt , dass das NVP-Parteiprogramm nicht gegen das Verbotsgesetz verstoße.

Der deutsche Gutachter Eckhard Jesse kam zu dem Schluss, dass das Programm rechtsextremistische und nationalistische Elemente enthielt, aber nicht nationalsozialistisch ausgerichtet war. Zum NSDAP-Programm gebe es keine Parallelen, und auch keine rassistischen Äußerungen. Der “wunde Punkt” sei allerdings, dass jene zwei Seiten, die sich als Plagiat aus dem SS-Bildungspapier herausstellten, nach Bekanntwerden dieser Tatsache nicht herausgenommen wurden.

Prozess wegen Wiederbetätigung

Das ganze Programm sollte daraufhin neu geschrieben werden, rechtfertigte sich der Beschuldigte, einst NVP-Mitbegründer und Ehrenobmann. Dazu sei es aber nicht mehr gekommen. Im Nachhinein gesehen wäre eine sofortige Korrektur vernünftiger gewesen, meinte der Mann, der sich in Wiener Neustadt bereits wegen Wiederbetätigung hatte verantworten müssen.

Der 57-Jährige hatte, wie Richterin Birgit Borns vom Verfahrensbeginn zusammenfasste, einst die FPÖ verlassen, weil er sich über Jörg Haiders Aussage, keine “Deutschtümler” zu wollen, geärgert hatte. Er gab heute an, nie eine wissenschaftliche Arbeit verfasst zu haben. Er hatte stapelweise handschriftliche Unterlagen daheim gehabt, aus denen er das Programm zusammenstellte.

Angeklagter distanzierte sich von Nationalsozialismus

Er betonte mehrmals, auch auf kritischen Fragen von Geschworenen, sich von Rechtsextremismus und Nationalsozialismus zu distanzieren, tat sich aber schwer, seine damaligen parteipolitischen Ziele zu erklären. Schließlich sprach er von einem Modell einer postindustriellen Gesellschaft.

Urteil am Dienstag erwartet

Ein aus Oberösterreich angereister Zeuge, der in der Causa NVP bereits in Linz vor Gericht stand, bestätigte, dass die Gruppierung das vom Angeklagten verfasste Parteiprogramm nach Bekanntwerden der Plagiats-Passagen hätte neu verfassen wollen. Auf die Frage nach dem Parteiaustritt des Ehrenobmanns meinte der 38-Jährige, das sei weniger ein Austritt als vielmehr der Parteizerfall gewesen.

In dem Prozess sollte es noch am Dienstag zu einem Urteil kommen. (APA)

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