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Prozess um Wiener Väterrechtler fortgesetzt

In beiden Fällen kamen Aktivisten in das Zimmer von Gerichtsvorstehern, um Rekurs in einem Sorgerechtsverfahren anzumelden. Doch die Aktion eskalierte. Der 48-Jährige, dem die Anklage vorwirft, mehrere Richter und Sozialarbeiter bedroht zu haben, filmte dabei mit.

So sagte einer der Zeugen, man sei zu fünft, darunter der Angeklagte sowie der besonders radikale Vaterrechtsaktivist Herwig B., im September 2009 im Bezirksgericht Liesing zur Vorsteherin gekommen, um Rekurs in einem Sorgerechtsverfahren anzumelden. “Wir hätten mit der Gerichtsvorsteherin einige Dinge besprechen wollen, weil da einigee bei meiner Scheidung schiefgelaufen ist.” Doch die Richterin habe die Situation eskalieren lassen, indem sie einen seiner Mitstreiter mit der Faust aus dem Zimmer geschoben und gesagt habe: “Sie kommen hier nicht herein.”

 ”Hat jemand Drohungen geäußert?”, wollte der Richter wissen. “Nicht, dass ich wüsste”, sagte der Zeuge. – “Hat jemand gefilmt?” – “Nein.” Auch Herwig B. hätte sich zurückgehalten. Dass es nicht ganz so harmlos war, wie der Zeuge und andere Beteiligte schilderten, wollte der Staatsanwalt aufgrund eines bei der Aktion erstellten Videos herausgefunden haben.

Abfällige Äußerungen über die Richterin

Demnach soll Herwig B. doch ein wenig mehr “aufgedreht” haben. So soll er sich abfällig über das Gesäß der Richterin geäußert und letztlich auch gemeint haben: “Dich mach’ ich fertig, du gsch…… S…” Herwig B. wurde bereits im September 2010 in Linz nicht rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt. “Da muss i sagen, kann ich mich nicht erinnern”, sagte der Zeuge. Auch bei einem Richter in Bruck an der Leitha soll B. extrem ausfällig geworden sein.

 Ein anderer Zeuge meinte, er habe erfasst, dass im Zimmer der Liesinger Gerichtsvorsteherin “von einer Brisanz oder Gefährdung keine Rede war”. Warum sei man dann nicht trotz wiederholter Aufforderung der Richterin aus dem Zimmer gegangen? “Verzeihen’S mir die Argumentation, wann einer sagt, spring aus dem Fenster, spring i ah net”, beschied der Zeuge dem Richter. Der Angeklagte insbesondere habe keine drohende Haltung eingenommen, er habe nur “in einer gewissen monotonen Art argumentiert”, dass hier nur ein “Papa ist, der seine Kinder sehen will”.

Richter klar bedroht

Für den Staatsanwalt war die Sache klar: Wenn fünf Leute in einem Zimmer stehen und trotz zehnfacher Aufforderung nicht aus dem Raum gehen, dann fühle sich ein Richter bedroht. Auch Videos im Internet, an deren Produktion der Angeklagte möglicherweise beteiligt war, welche die Vorfälle in den Richterzimmern zeigten und mit Texten a la “Hier geschieht Kindesmisshandlung” unterlegt wurden, stellen für den Staatsanwalt einen Gesetzesbruch dar.

Nach der Mittagspause stand die Einvernahme eines Opfers und zum Abschluss des heutigen Verhandlungstages die Aussage von Herwig B. bevor. Für Freitag ist das Urteil in dem auf vier Tage anberaumten Prozess geplant.

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