Ein Projektil traf den 20-jährigen Rene M. mitten ins Herz. Der Angeklagte wird sich zum Mord “nicht schuldig” bekennen. Die Verhandlung zum Disco-Mord ist auf zwei Tage anberaumt und soll am 13. April zu Ende gehen
Disco-Mord-Angeklagter hat keine Erinnerung an die Tat
Der 48-Jährige wird sich laut Verteidiger Werner Tomanek in Richtung fahrlässige Tötung unter gefährlichen Verhältnissen oder Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung verantworten. Zum Disco-Mord selbst fehle dem 48-Jährigen jede Erinnerung, so sein Anwalt: “Er weiß nicht einmal, ob er gefahren ist oder geschossen hat”, erklärte sein Verteidiger. Der Mann war damals mit einem guten Freund unterwegs, der laut Anklage den roten BMW lenkte, während der 48-Jährige am Beifahrersitz saß und in der Steinheilgasse plötzlich und unvermutet eine Pistole zog und aus dem Fenster ballerte.
Aufgrund der Bedingungen sei Versehen bei Disco-Mord ausgeschlossen
Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der Schütze Rene M. bemerkt haben muss, zumal die Straße hell erleuchtet war, und dennoch in dessen Richtung gefeuert wurde. “Der Angeklagte hielt es bei der Schussabgabe ernstlich für möglich und fand sich damit ab, dass er einen anderen tötet”, heißt es in der Anklageschrift zum Disco-Mord.
(apa/red)