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Prozess um misshandeltes Kleinkind geht in die nächste Runde

Der Prozess findet am Wiener Straflandesgericht statt
Der Prozess findet am Wiener Straflandesgericht statt ©böhringer friedrich/Wikimedia Commons
Am Wiener Straflandesgericht geht der Prozess gegen jenen 23-jährigen Mann weiter, der seine einjährige Stieftochter missbraucht haben soll. Auch die leibliche Mutter steht wegen Beihilfe vor dem Richter.
Der Missbrauchsprozess

Die Mutter soll, so die Anklage, dem Kind, wenn es durch die Misshandlungen und den sexuellen Missbrauch laut aufschrie, den Mund zugehalten haben. Die 21-Jährige, die das heute sechs Jahre alte Kind mit 15 bekam, muss sich daher als Beitragstäterin verantworten.

Schwere Dauerfolgen für das Kind

Die Folgen für das Kind sind gravierend. Die psychiatrische Sachverständige, Gabriele Wörgötter, hatte ‘schwere Dauerfolge’ diagnostiziert. Es bedürfe einer jahrelangen, intensiven Psychotherapie, um die Zustand des Kindes – das heute in einer Pflegefamilie lebt – so weit zu stabilisieren, um das “Einfügen in ein soziales Gefüge” zu ermöglichen. An die Schule ab Herbst sei nicht zu denken, weil sich das Mädchen derzeit in einem “sehr schlechten Zustand” befinde, sagte die Psychiaterin. Grundsätzlich sei “nicht absehbar, ob das Kind als erwachsener Mensch jemals frei von psychischen Beschwerden sein wird”.

Stiefvater nach Misshandlungen auf der Anklagebank

Die beiden Angeklagten hatten beim Prozessauftakt im vergangenen April die Übergriffe in Abrede gestellt. Der Fall war angezeigt worden, nachdem das Mädchen und ihre im Juni 2007 geborene Halbschwester dem Paar abgenommen worden und zu Pflegeeltern gekommen waren, weil das Jugendamt den Vater als gewalttätig einstufte und die Mutter als lieblos und mit der Kindererziehung überfordert betrachtete.

Das laut Anklage zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr missbrauchte Mädchen war im November 2008 Pflegeeltern übergeben worden. Die Pflegemutter belastete vor Gericht die Angeklagten massiv und ist sicher, dass die Übergriffe geschehen waren: Entsprechende, alte Verletzungen könnten nachgewiesen werden, außerdem spiele das Kind immer wieder Szenen nach, die ihm der Stiefvater angetan habe.

Angeklagte beteuern Unschuld

Die beiden Angeklagten weisen jede Schuld von sich. Laut Darstellung des Stiefvaters wäre es aus zeitlichen Gründen gar nicht möglich gewesen, das Kind zu missbrauchen. Die Misshandlungen, sollten sie denn stattgefunden haben, wären von anderen Personen ausgegangen.

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