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Pograpscher wird nicht bestraft

Ein Griff an den Arsch ist keine sexuelle Belästigung.
Ein Griff an den Arsch ist keine sexuelle Belästigung. ©Bilderbox
Ein Griff ans Gesäß ist laut Gesetz keine sexuelle Belästigung, muss eine Grazer Radfahrerin erfahren. Sie ist entsetzt, schließlich sei der Grapscher kein unbeschriebenes Blatt.

Ende Oktober war die 43-Jährige mit dem Fahrrad in der Grazer Innenstadt unterwegs, als sie von einem anderem Radfahrer angesprochen wurde. “Oh, ein knackiger Popo. Darf ich ihn angreifen?” sagte der Mann und griff schon zu. Die Grazerin reagierte darauf mit einer Ohrfeige, der Grapscher rastete daraufhin aus. Er begann zu schreien, beschimpfte und schlug das Opfer gegen den Kopf. Passanten kamen der Frau zur Hilfe, woraufhin der Angreifer die Flucht ergriff. Die Frau zeigte ihn wegen sexueller Belästigung an, die Polizei forschte den Täter aus und übergab den Akt der Staatsanwaltschaft.

Keine sexuelle Belästigung

Was nun passierte, stößt nicht nur beim Opfer auf Unverständnis: Das Verfahren gegen den Radfahrer wird „mangels Vorliegens des objektiven Tatbestandes“ eingestellt. Konkret heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft: „Eine geschlechtliche Handlung an einer Person nimmt vor, wer diese (sei es über der Kleidung) intensiv im Bereich des Geschlechtsorgans oder der (weiblichen) Brust (vom Opfer sinnfällig als Eingriff in die sexuelle Integrität empfunden und vom Ausprägungsstadium unabhängig) berührt, oder wer sein Geschlechtsteil derart mit dem Körper des Opfers kontaktiert. Der immer wieder kolportierte seitliche Griff an die Gesäßbacke einer Person fällt jedenfalls nicht darunter.“

Kurz: Ein Pograpscher ist keine sexuelle Belästigung, nur ein Berühren der Geschlechtsteile oder der Brust. Auch wenn das Opfer mit dem Geschlechtsteil berührt wird, greift das Gesetz. Der Po ist laut dem Gesetz kein Geschlechtsorgan, somit ist Grapschern Tür und Tor geöffnet.

Täter war zuvor schon auffällig

Was das Opfer zusätzlich erzürnt ist die Tatsache, dass es schon einschlägige Anzeigen gegen den Mann gegeben hat. So soll er vor einer anderen Frau obszöne Bewegungen gemacht und ihr „Ich will ficken, ich will ficken“ zugerufen haben. Auch dieses Verfahren wurde eingestellt, es erfüllt auch nicht die Kriterien der sexuellen Belästigung.

Der Radfahrerin bleibt nun nur noch eine weitere Anzeige übrig. Sie kann den Mann wegen einer Anstandsverletzung anzeigen. Dies ist aber nur eine Verwaltungsstrafe, der Täter käme mit einer Geldstrafe davon. Die 43-Jährige  überlegt nun auch, zivilrechtlich gegen den Grapscher vorzugehen, schließlich sei sie nach der Tat vier Wochen im Krankenstand gewesen. (VOL.AT)

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