Nur “unter gewissen Umständen” soll es für Falschparker eine “technische Sperre”, also eine Parkkralle, geben. Etwa wenn ein Strafzettel wenig sinnvoll erscheint, weil die Strafverfolgung des Lenkers offenbar “unmöglich oder wesentlich erschwert” sein dürfte, heißt es in der Gesetzesnovelle. Dies könnte vor allem auf Autos mit ausländischem Kennzeichen zutreffen, bei denen sich das Eintreiben von Parkstrafen mitunter schwierig gestaltet.
Parkkralle kommt nicht bei einheimischen Kennzeichen zum Einsatz
Das Anbringen einer Wegfahrsperre soll hier Abhilfe schaffen. Gekrallt wird übrigens nicht sofort, sondern erst, wenn wiederholt nicht bezahlt worden ist. Die neue Regelung sieht in diesem Fall auch vor, den Lenker in Deutsch sowie in jener Sprache, die er vermutlich spricht, zu informieren. Dies erfolgt durch eine aufs Auto geheftete Mitteilung. Für einheimische Fahrzeuge soll sich nichts ändern, hier wird die Parkkralle eher nicht zum Einsatz kommen.
Blau- und Weißkappler werden zu “Parksherrifs”
Eine Änderung gibt es auch strukturell: Bisher haben die “Blaukappler”, also von der Stadt Wien ermächtigte Organe, die Kurzparkzonen überwacht. Mit der Novelle werden diese zu einer neuen Truppe mit den zur Polizei gehörenden “Weißkapplern” fusioniert. Letztere sind derzeit für die Kontrolle von Park- und Halteverboten zuständig. Künftig ist die gesamte Truppe der Bundespolizeidirektion Wien unterstellt.
Für Parksünder steigen übrigens die Chancen, gestraft zu werden: Nicht nur wegen der Änderung im Parkometergesetz, sondern auch durch die Ausweitung der Kurzparkzonen auf fünf weitere Bezirke ab 1. Oktober wird das Betätigungsfeld der Überwachungsorgane ausgedehnt. (APA)