Der Andrang am Urteilstag war enorm. Vier statt der üblichen zwei Security-Leute beim Eingang des Gerichts “durchleuchteten” die Kiebitze, eine Schlange baute sich auf. Der Schwurgerichtssaal war zum Bersten voll. Einige Sympathisanten hatten Transparente mit. “Flucht ist kein Verbrechen”, “Schlepper retten Leben”, “Smash §114 Fremdenpolizeigesetz” war darauf zu lesen.
Haftstrafen von bis zu zehn Jahren möglich
Die acht Angeklagten aus Indien, Pakistan und Afghanistan müssen sich wegen Hilfsdiensten bei Schleppungen von Landsleuten im Rahmen einer kriminellen Organisation eben wegen dieses Paragrafen verantworten. Im Falle einer Verurteilung drohen Haftstrafen bis zu zehn Jahren.
Urteil im Schlepper-Prozess
Der 43. Verhandlungstag in dem seit März laufenden Prozesses wird voraussichtlich ein langer werden. Staatsanwältin und sieben Verteidiger müssen ihre Plädoyers halten, dann haben die Angeklagten das Recht, ein letztes Wort an den Schöffensenat zu richten. Diese Statements müssen dann von den drei Gerichtsdolmetschern übersetzt werden.
Danach müssen die Schöffen gemeinsam mit der Richterin über 77 Anklagefakten entscheiden. Prozessbeteiligte meinten, dass nicht vor 22.00 Uhr mit einem Urteil zu rechnen sei. (APA)