Die von Ziegler versuchte und von der Medienbehörde KommAustria verurteilte Sprachregelung in Sachen Anders Breivik verdeutlicht für den Redakteursrat, dass “der Versuch, Ziegler zum Bundesländerkoordinator machen zu wollen, sachlich nicht rechtfertigbar ist”, und dass er für diesen Job “offensichtlich völlig ungeeignet” wäre, so Fritz Wendl.
Ziegler: Mail an Mitarbeiter bezüglich Oslo-Attentäter
Ziegler hatte in seiner Funktion als stv. Chefredakteur des Landesstudios Niederösterreich seine Mitarbeiter in einem Mail aufgefordert, den Attentäter von Oslo nicht als “christlichen Fundamentalisten” zu bezeichnen. “Das Wort ‘christlich’ und den Mord an mehr als 90 Menschen in einem Atemzug zu nennen, das empfinden wohl die meisten als einen deutlichen Widerspruch. Hier sollten wir bei der Formulierung besonders sensibel vorgehen, diesen äußerst unchristlich agierenden Mann eventuell als ‘religiösen Fanatiker’ bezeichnen oder uns vor allem auf die überwiegend verwendete Einordnung als ‘Rechtsextremisten’ beschränken”, so Ziegler in seinem damaligen Mail.
Verstoß gegen Freiheit der journalistischen Berufsausübung
Die Medienbehörde KommAustria wertete das als unzulässig und als Verstoß gegen die im ORF-Gesetz gewährleistete Freiheit der journalistischen Berufsausübung. Dass Ziegler die ihm unterstellten Mitarbeiter aufforderte eine Formulierung zu verwenden, die dem transportierten Inhalt der Agenturmeldungen und der vermeldeten Tatsachenlage widerspreche, bewertete die Medienbehörde als Überschreitung seiner Rahmenweisungskompetenz.
“Ziegler ungeeignet als Bundesländerkoordinator”
Für den Redakteursrat kommt “das Urteil zum richtigen Zeitpunkt”, so Wendl, der die Bestellung von Ziegler zum ORF-Bundesländerkoordinator, als “Erfüllung eines parteipolitischen Wunsches” bezeichnet. “Dass jemand, dem die Medienbehörde attestiert, die im ORF-Gesetz gewährleistete Freiheit der journalistischen Berufsausübung verletzt zu haben, als Bundesländerkoordinator völlig ungeeignet wäre, ist wohl offensichtlich.”
Ziegler hingegen geht davon aus, dass gegen das Urteil berufen wird, “weil ich der Ansicht bin, richtig und verantwortungsbewusst gehandelt zu haben”. Der Bescheid sei “nicht rechtskräftig”. Aus dem ORF hieß es, man evaluiere und prüfe derzeit den Bescheid und habe bis Ende Jänner Zeit, dagegen zu berufen.
(apa)