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Novelle bei Verwaltungsstrafen: Wien sieht "Freibrief" bei Hundekot, Lärm und Glücksspiel

Wien zeichnet ein düsteres Bild nach der Novelle des Verwaltungsstrafgesetzes.
Wien zeichnet ein düsteres Bild nach der Novelle des Verwaltungsstrafgesetzes. ©APA (Sujet)
Wien sieht dramatische Auswirkungen durch die von der Bundesregierung geplanten Novelle zum Verwaltungsstrafgesetz (VStG): Mit Hundekot verdreckte Gehsteige, illegale Wettlokale oder Glücksspielautomaten, Hütchenspieler und unterträgliche Lärmbelästigung. Laut Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) wird die neue Regelung am Mittwoch im Verfassungsausschuss des Parlaments behandelt.

Denn die Novelle sei ein Freibrief für Verursacher: “Die Auswirkungen dieser Regelung wären wirklich dramatisch: Erst wenn jemand zum zweiten Mal beim gleichen Delikt innerhalb von drei Jahren erwischt wird, darf sofort gestraft werden”, warnte Sima vor den Konsequenzen und einem “enormen Bürokratieaufwand auf Kosten der Steuerzahler”.

Wien übt Kritik an Verwaltungsstrafgesetz-Novelle

Wien habe künftig nicht mehr die Möglichkeit, bei Missständen rasch einzuschreiten. Die Novelle sei “still und heimlich” im Ministerrat abgewunken worden – und behindere die Behörden bei ihrer Kontrolltätigkeit massiv.

So werde es etwa schwerer, Lärmgrenzen bei Veranstaltungen zu ahnden, zeigte sie sich überzeugt. Die Verhängung einer Buße sei nur möglich, wenn in den vergangenen drei Jahren zum selben Delikt schon einmal “beraten” worden bzw. eine Strafe offen sei. Der Abgleich sei aber bundesländerübergreifend nicht möglich, da es kein entsprechendes Register gebe. Betroffene Bewohner wären dem Lärm hilflos ausgeliefert. Auch das an sich verbotene Hütchenspiel wäre nur mehr schwer zu ahnden, befand die Ressortchefin. Dasselbe gelte auch für Hundekot- oder Spielautomatensünder.

Wien werde dies nicht tatenlos hinnehmen, versprach Sima: “Ich appelliere an die Mitglieder im Verfassungsausschuss, die Rechtsordnung in Österreich nicht völlig auf den Kopf zu stellen und Abänderungen vorzunehmen. Ermahnt werden kann als Option wie bisher auch künftig, dies darf aber keinesfalls verpflichtend sein, denn Gesetze und Spielregeln müssen kontrolliert und geahndet werden.”

(APA/Red)

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