Am zweiten Verhandlungstag sollen erste Zeugen einvernommen werden. Mona S. bleibt bis auf weiteres von der Verhandlung ausgeschlossen, da sie ihren Gesichtsschleier nicht abnehmen will.
Der Prozess muss nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs neu aufgerollt werden, nachdem dieser die Ersturteile als teilweise mangelhaft aufgehoben hatte. Mohamed M. hatte unter anderem mit einem im Internet verbreiteten “Drohvideo” Österreich und Deutschland zum Truppenabzug aus Afghanistan bewegen wollen, Terroranschläge während der Fußball-Europameisterschaft angekündigt und zur Teilnahme am Dschihad aufgerufen. Dafür wurde er im vergangenen März zu vier Jahren Haft verurteilt. Seine Frau, die für ihn Übersetzerdienste geleistet haben soll, erhielt 22 Monate unbedingt.