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Zugangsbeschränkungen für Psychologie bleiben

SPÖ, FPÖ und Grüne haben sich Montagabend auf einen Abänderungsantrag für den für Mittwoch geplanten Beschluss zur de facto-Abschaffung der Studiengebühren und Zugangsbeschränkungen an Unis geeinigt.

Damit sollen nun nach der Genfer Konvention für Menschenrechte anerkannte Flüchtlinge explizit von den Studiengebühren ausgenommen werden. Zudem bleiben die Zugangsbeschränkungen auch in Psychologie.

Allerdings soll in diesem Fach die Zahl der Studienplätze von derzeit 1.600 in drei Jahren auf 2.400 ausgebaut werden – bei vollem Kostenersatz für die Unis. Dieser volle Kostenersatz gilt auch für den geplanten Ausbau der Studienplätze in Humanmedizin, Zahnmedizin und Veterinärmedizin, wo ebenfalls die Zugangsbeschränkungen bleiben, die Unis aber zum Ausbau der Studienplätze verpflichtet werden. Mit dem Abänderungsantrag soll der Bund nun verpflichtet werden, bei der Festlegung der Höhe dieses Ersatzes “auf international übliche Betreuungsverhältnisse Bedacht zu nehmen”.

Damit wird der Nationalrat in seiner morgigen Sitzung die Abschaffung der Studiengebühren für alle Österreicher, EU-Bürger und Konventionsflüchtlinge an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen ab März 2009 beschließen, so sie die Mindeststudiendauer eines Abschnitts nicht um mehr als zwei Semester überschreiten. Diese Frist verlängert sich bei Krankheit, Präsenzdienst oder Kinderbetreuungspflichten. Ausländer aus Nicht-EU-Staaten zahlen um die Hälfte weniger als bisher, nämlich 363,36 Euro pro Semester.

Weil der Bund keinen Einfluss auf die privaten Erhalter von Fachhochschulen (FH) hat, die teilweise Studiengebühren einheben, wollen SPÖ, FPÖ und Grüne die Zahlungen des Bundes an die FH um 20 Prozent anheben. Das ist deutlich mehr als die von Wissenschaftsminister Hahn geplante Erhöhung (knapp 14 Prozent) und soll damit die FH in die Lage versetzen, auf Studiengebühren zu verzichten.

Die Möglichkeit, bei entsprechendem Studentenzustrom Zugangsbeschränkungen zu verhängen, fällt in den Fächern Publizistik, Betriebswirtschaftslehre (BWL), Biologie und Pharmazie. In Humanmedizin, Zahnmedizin und Veterinärmedizin sind Beschränkungen weiterhin möglich. Auch die Quotenregelung – 75 Prozent der Studienplätze für Österreicher, 20 für EU-Bürger und fünf Prozent für Nicht-EU-Bürger – bleibt aufrecht. Allerdings soll die Zahl der Studienplätze aufgestockt werden.

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