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Wichtige Fragen und Antworten rund ums Thema Schnee

Muss ich mein Auto komplett vom Schnee abräumen? Und wer muss den Schnee vom Gehsteig wegschaufeln? Auf diese und andere Fragen finden Sie hier eine Antwort!

Frage 1: Was tun, wenn man die Bodenmarkierungen auf der Fahrbahn nicht mehr erkennen kann?

“Bodenmarkierungen, die man nicht sieht, gelten auch nicht”, stellte ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner klar. Ausgenommen davon sind lediglich blaue Markierungen von Kurzparkzonen. “Diese müssen nicht sichtbar sein, Kurzparkzonen gelten immer”, so die Juristin. Auf mehrspurigen Fahrbahnen gelten allgemeine Fahrregeln: Auf der äußerst linken bzw. rechten Spur darf man nach links bzw. rechts abbiegen und auf der mittleren gerade aus fahren. Wichtig sei laut Verena Pronebner bei den derzeitigen Witterungsbedingungen auf Ortsunkundige Rücksicht zu nehmen.

Frage 2: Gelten Verkehrszeichen, die unter der Schneehaube verschwinden?

Auch hier gilt laut der Juristin ein klares “Nein”. Verkehrszeichen, die man nicht erkennen kann, werden ungültig. Jedoch mit zwei Ausnahmen: “Vorrang geben”- oder “Halt”-Schilder sind an der äußere Form erkennbar und müssen daher beachtet werden.

Frage 3: Muss ich mein Auto vor der Fahrt völlig abkehren?

“Jein” – Laut Kraftfahrgesetz (KfG) muss der Fahrzeuglenker dafür sorgen, dass er von seinem Platz aus das Verkehrsgeschehen überblicken kann. Was genau das bedeutet, ist nicht fix geregelt. Die ÖAMTC-Juristin rät aber, Autoscheiben und Spiegel von Schnee zu befreien. Auch das Dach sollte man abkehren. Wird der mitgeführte Schnee zur Gefahr für andere, entstehen Haftungsprobleme oder es drohen Schadenersatzzahlungen nach einem Unfall. Die Kennzeichen müssen übrigens frei von Schnee und Schmutz sein, sonst drohen Strafen (Organmandat zwischen 30 und 40 Euro).

Frage 4: Darf ich in der Stadt mit Schneeketten auf Sommerreifen fahren?

Schneeketten auf Sommerreifen sind nur bei durchgehender Eis- und Schneeschicht erlaubt. Alternativ darf man nur mit Winterreifen unterwegs sein oder man muss das Auto stehen lassen.

Frage 5: Wer muss den Schnee vom Gehsteig räumen?

Für Räumung und Streuung und die sichere Begehbarkeit von Wegen sind die Hausbesitzer verantwortlich. Diese können aber Schneeräumdienste dazu verpflichten. Laut Gesetz müssen Gehsteige, Gehwege und Stiegenanlagen zwischen 6.00 und 22.00 Uhr von Schnee und Eis befreit bzw. bei Glätte gestreut werden. Passiert das nicht, muss der Grundstücksbesitzer mit 72 Euro Strafe rechnen. Wird jemand durch die Schneemassen gefährdet, drohen bis zu 726 Euro Geldbuße. Rutscht jemand aus und verletzt sich, hat es ein gerichtliches Nachspiel bzw. strafrechtliche Konsequenzen. Es gibt aber eine Zumutbarkeitsgrenze: “Wenn es durchgehend schneit und stürmt, ist es dem Hausbesitzer nicht zuzumuten, dass er ständig schaufelt und Schnee räumt”, sagte Verena Pronebner.

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