Wie die Lehrer ihre Schützlinge zu beurteilen haben und was die Noten von Sehr Gut bis Nicht Genügend eigentlich bedeuten, wird in der so genannten Leistungsbeurteilungsverordnung geregelt. Als Grundregel gilt: Für die Zeugnisnote sind alle im gesamten Unterrichtsjahr erbrachten Leistungen zu berücksichtigen, dem zuletzt erreichten Stand ist dabei größeres Gewicht zuzumessen.
Prüfungen bzw. Schularbeiten sind dann mit Sehr Gut zu bewerten, wenn die Schülerin bzw. der Schüler die Anforderungen in der Erfassung und Anwendung des Lehrstoffs sowie in der Durchführung der Aufgaben in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und deutliche Eigenständigkeit zeigt bzw. Wissen und Können auf neuartige Aufgaben selbstständig anwenden kann.
Ein Gut bekommen diejenigen Schüler, welche die Anforderungen in der Erfassung und Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllen, merkliche Ansätze von Eigenständigkeit zeigen und bei entsprechender Anleitung ihr Wissen und Können auf neuartige Aufgaben anwenden können.
Mit Befriedigend werden die Leistungen jener beurteilt, die die Anforderungen in der Erfassung und Anwendung des Lehrstoffs sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllen. Mängel in der Durchführung werden durch merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit ausgeglichen.
Ein Genügend gibt es, wenn die Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt werden.
Ein Nicht Genügend setzt es hingegen, wenn Schülerin oder Schüler nicht einmal die Anforderungen für ein Genügend erkennen lässt.