Vielen Ausgaben der Arbeitnehmer können diese als Werbungskosten geltend machen, versäumen dies aber. Zumeist aus Unwissenheit.
Fahrtkosten und Arbeitsmittel
In erster Linie versäumen die Arbeitnehmer die Beantragung des Pendlerpauschale. Auch Fortbildungs- und Ausbildungskosten werden gerne vernachlässigt. Wenn Sie solche Kosten haben, dann beantragen Sie dies als Werbungskosten. Auch die Fahrtkosten zu diesen Veranstaltungen sind begünstigt”, so die Expertin für Veranlagungen im VOL Live-Gespräch.
Zudem können sowohl Kilometergelder, welche vom Arbeitgeber nicht bezahlt werden als auch Arbeitsmittel, welche vom Arbeitgeber nicht zur Verfügung gestellt werden, als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Anschaffung eines Computers
Was die Anschaffung von Computer anbelangt, so geht das Finanzamt von einer Nutzungsdauer von drei Jahren aus und zieht einen Privatanteil von 40% ab. Mit entsprechenden Begründungen und Nachweisen lässt sich dieser Privatanteil auch herabsetzen. Als beachtenswert hierbei erwähnt die Veranlagungsexpertin vom Finanzamt auch den Zeitpunkt der Anschaffung. Die Anschaffung von gebrauchten Computern kann ebenfalls als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern sie einen Anschaffungswert von 400 Euro nicht unterschreiten.
Mehrteilige VOL Live Serie
Im zweiten VOL Live-Video zur Arbeitnehmerveranlagung lässt sich so manches finanzielles Schmankerl zum Thema Werbungskosten erfahren, nachdem der erste Teil der VOL Live-Serie die allgemeinen Grundlagen und Sonderausgaben behandelt hat. Diesen können Sie hier nachlesen.
Eine Arbeitnehmerveranlagung ist weitaus komplexer ist als sie hier dargestellt wird. Daher sei an dieser Stelle auch auf das Info-Center im Finanzamt Feldkirch verwiesen. Im nächsten Teil wird es um das Thema Studium gehen. Dies betrifft sowohl Eltern, deren Kinder studieren als auch studierende Arbeitnehmer.