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Landtag: Häupl gegen generelles Bettelverbot

Auch wenn die Bestimmungen in Sachen Bettelei jetzt strenger werden - ein generelles Verbot wird es in Wien nicht geben. Das hat Bürgermeister und Landeshauptmann Michael Häupl (S) am Freitag im Landtag betont.

Die Problematik müsse differenziert betrachtet werden, erklärte er. Aggressives, aufdringliches und organisiertes Betteln ist schon jetzt strafbar. In Zukunft ist es auch verboten, wenn Kinder daran beteiligt sind.

Eine entsprechende Regelung wird heute im Landtag beschlossen. Wer “eine unmündige minderjährige Person zum Betteln, in welcher Form auch immer, veranlasst oder diese bei der Bettelei mitführt”, begeht künftig eine Verwaltungsübertretung. Diese kann bis zu 700 Euro kosten. Auch eine Woche Ersatzfreiheitsstrafe kann verhängt werden. Dies soll aber nur bei “absoluten Wiederholungstätern” geschehen, wie Häupl heute betonte.

Dass Kinder zum Betteln eingesetzt werden, um durch den Mitleidseffekt mehr Geld für die Hintermänner lukrieren, nehme in letzter Zeit zu, heißt es in der Begründung für die Novelle. “Diese Ausbeutung ist ein unhaltbarer Zustand, der dem Kindeswohl entgegensteht”, wird betont. Das Gesetz braucht vor Inkrafttreten noch die Zustimmung der Bundesregierung.

Im Wien findet das Gesetz Zustimmung bei SPÖ, ÖVP und den Freiheitlichen. Die Grünen sind dagegen – bekämpft würden nicht die Armut, sondern die Armen, lautet deren Kritik. Die Stadtregierung betont, dass es begleitende Maßnahmen geben wird, etwa Hilfe beim Ausbau der Kinderschutzstrukturen in den Herkunftsländern.

FPÖ und auch die ÖVP fordern angesichts des heutigen Beschlusses noch weitere Schritte: Betteln soll ihrer Ansicht nach generell unter Strafe gestellt werden. Für Häupl kommt dies jedoch nicht infrage: “Ich halte es nicht für sinnvoll, still um Almosen bettelnde Personen zu kriminalisieren.” Das Thema erfordere eine differenzierte Vorgangsweise, so Häupl.

Unterdessen gibt es von kirchlicher Seite weiter Kritik. Nach der Katholischen Aktion hat am Freitag auch die Caritas gewarnt. Es bestehe die große Gefahr, dass ein Bettelverbot dazu führe, dass ein Teil der Kinder auf andere Weise Geld beschaffen müsse – etwa durch Zwangsprostitution oder Diebstahl. Es müsse unbedingt begleitende Maßnahmen geben. Die Caritas sprach sich unter anderem für die Schaffung von “Kinderhäusern”, analog zu Frauenhäusern, aus.

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