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Hundeführschein-Pflicht für Kampfhunde ab 1. Juli

Jetzt ist es so weit. Ab 1. Juli besteht in Wien Hundeführschein-Pflicht für Kampfhunde. Um den Hundeführschein zu erhalten, muss gemeinsam mit dem Vierbeiner eine Prüfung absolviert werden.

Dazu müssen sich HalterInnen beim Veterinäramt anmelden. Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Kostenpunkt: 25 Euro.

Um sich für die Prüfung anmelden zu können, müssen vier Voraussetzungen erfüllt werden.

Der Hund muss älter als sechs Monate und gechippt sein. Außerdem muss der Besitzer die Hundeabgabe entrichtet und eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro abgeschlossen haben.

Die Anmeldung erfolgt in Begleitung des Hundes bei der MA 60, dem Veterinäramt in der Karl-Farkas-Straße 16 im 3. Bezirk.

Das muss man mitbringen: Ein gültiger Lichtbildausweis sowie die Nachweise über die Entrichtung der Hundeabgabe und der Versicherung.

Nach der Anmeldung erhalten alle HundebesitzerInnen eine offizielle Bestätigung sowie eine Liste der frei wählbaren PrüferInnen.

Die Prüfung: Das theoretische Wissen wird in Form eines Multiple-Choice-Testes überprüft. Beim praktischen Teil wird der richtige Umgang mit dem Tier, der Gehorsam des Hundes und die Bewältigung von Alltagssituationen in der Großstadt. Ein sehr großer Bestandteil sind aber auch die Begegnung mit Menschen und anderen Artgenossen.

Für die Jenigen, die bereits einen Kampfhund besitzen, gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr. Allerdings müssen die Hunde einen Beißkorb tragen.

 

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