Kein neuer Antrag wird vorerst für die Mutter eingebracht, da diese laut Rechtsberaterin Karin Klaric wegen ihrer Erkrankung noch immer unter einem faktischen Abschiebeschutz stehe. In ihrem Fall wolle man die weiteren Befundergebnisse abwarten. Erst danach könne entschieden werden, ob man nun den Weg nach dem Asylgesetz oder dem Niederlassungsgesetz zur Sicherung des Aufenthaltes fortsetze.
Rechtsberaterin Klaric zeigte sich angetan von den Beamten der MA 35. Die Abteilung habe den Komanis eine rasche Entscheidungsfindung zugesichert und sei “sehr freundlich und kompetent gewesen”. Ob die Familie bei positivem Ausgang ihres Verfahrens in Wien bleibt oder in die alte Wahlheimat Oberösterreich zurückkehrt, werde sehr vom Wunsch von Frau Komani nach ihrer Genesung abhängen, erklärte Klaric.
August Komani war im Oktober gemeinsam mit seinen achtjährigen Zwillingstöchtern in ein Schubhaftzentrum gebracht und später abgeschoben worden, obwohl seine Frau wegen akuter Selbstmordgefahr in Spitalsbehandlung war. Der Fall sorgte auch deshalb für Aufsehen, weil die Familie am frühen Morgen unter anderem von bewaffneten Beamten abgeholt worden war.
Innenministerin Fekter enthob in der Folge den Chef der Wiener Fremdenpolizei, Stefan Stortecky, seines Postens. Zudem veranlasste sie, dass bei Abschiebungen mit Familien künftig besonders geschultes Personal eingesetzt und psychologische sowie medizinische Betreuung angeboten wird.