Eine Möglichkeit für Tabakliebhaber diese Regelung zu “umgehen” ist der Umstieg auf die sogenannte elektronische Zigarette. Sie fällt nicht unter die Nichtraucherschutzregeln, erklärte das Gesundheitsministerium auf APA-Anfrage. Dem Nikotinkonsum kann mit dem Gerät in jedem Wirtshaus oder Cafe ungestört gefrönt werden.
Laut dem Gesundheitsministerium ist dieses Produkt nicht vom Tabakgesetz betroffen, weil kein Rauch erzeugt wird. Für eine kleine Zigarettenpause neben speisenden Gästen im Nichtraucherbereich gebe es mit diesem Gerät demnach keinerlei Einschränkungsgrund. Bei der elektronischen Zigarette wird Tabakersatz erhitzt – wie der Name schon sagt allerdings nicht durch Feuer sondern Elektro-Akkus. Dadurch gebe es keine Verbrennungsschadstoffe.
Nikotin wird durch das Verdampfen von Flüssigkeit freigesetzt, heißt es in der Beschreibung der Funktionsweise der elektrischen Zigarette. Neben Glimmstängeln werden auch Zigarren und Pfeifen, die mit genau dem selben Prinzip arbeiten, im Internet angeboten. Nikotin kann dabei in verschiedenen Stärken konsumiert werden.