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Neuer Termin für Nötigungs-Prozess gegen Ewald Stadler am 29. April

Ewald Stadler muss sich wegen Nötigung verantworten
Ewald Stadler muss sich wegen Nötigung verantworten ©APA (Sujet)
Für den Prozess gegen den EU-Abgeordneten Ewald Stadler wegen der Nötigungsvorwürfe in der Paintball-Affäre gibt es einen neuen Termin. Dieser hat indessen beantragt, das Verfahren an ein anderes Gericht zu delegieren - er fürchtet, keinen fairen Prozess zu erhalten.
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Wie das Wiener Straflandesgericht der APA sagte, soll die Causa nun am 29. April verhandelt werden. Stadler hat indessen urgiert, das Verfahren an ein anderes Gericht zu delegieren, weil er im Bereich des Oberlandesgerichts Wien keinen fairen Prozess zu erwarten habe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Stadler mit REKOS bei der EU-Wahl

Stadler war ursprünglich bei der FPÖ, wechselte dann zum BZÖ und versucht nun mit den konservativen REKOS den Wiedereinzug ins EU-Parlament. Ein erster, für 24. Februar angesetzter Prozesstermin musste wegen einer gleichzeitig stattfindenden Sitzung des Europaparlaments abgesagt werden. Nun soll die Verhandlung am 29. April stattfinden. Die Staatsanwaltschaft Wien wirft Stadler Nötigung im Zusammenhang mit der “Paintball-Affäre” des Jahres 2007 vor.

Die Paintball-Affäre: Strache “genötigt”

Damals wurden Jugendfotos Straches veröffentlicht, die den späteren Politiker bei an Wehrsportübungen erinnernden Waldspielen mit Rechtsradikalen zeigten.

Nach Darstellung der FPÖ soll Stadler im Dezember 2006 versucht haben, Strache mit der Androhung der Veröffentlichung der Fotos unter Druck zu setzen und Zugeständnisse im Streit um die Finanzierung der Freiheitlichen Parteiakademie zu erzielen: Strache betrieb damals die parteiinterne Entmachtung Stadlers, indem er der von seinem Widersacher geleiteten Freiheitliche Akademie die staatlichen Fördergelder entzog und die Mittel auf das neu gegründete Freiheitliche Bildungsinstitut (FBI) übertrug.

Kommt Stadler zum Prozess?

Stadler wollte auf APA-Anfrage nicht sagen, ob er zum neuen Prozesstermin erscheinen wird. Er hat nämlich zwischenzeitlich beantragt, den Prozess zu einem anderen Gericht zu verlegen. Im Bereich des Oberlandesgerichtes Wien habe er “keinen fairen Prozess zu erwarten”, meint Stadler.

Begründet wird dies im Delegierungsantrag damit, dass die Staatsanwaltschaft Wien vom Leiter der Oberstaatsanwaltschaft, Werner Pleischl, auf die Causa aufmerksam gemacht wurde. Stadler sieht darin einen “Akt der Vergeltung” für seine kritische Befragung Pleischls im Justiz-Untersuchungsausschuss 2009.

Anzeige nur weitergeleitet

Pleischl weist dies auf APA-Anfrage zurück. Er betont, von einem Anwalt auf die in einem Buch über Strache geschilderten Vorwürfe gegen Stadler aufmerksam gemacht worden zu sein.

Der Anwalt habe ihm das Buch übergeben, er habe es lediglich an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet: “Tatsache ist, dass ich keine Anzeigen mache, sondern Anzeigen weiterleite.” Die Entscheidung über die Delegierung trifft der Oberste Gerichtshof.

(apa/red)

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