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Neue Kindergarten-Vereinbarung zwischen Stadt und Bund

Eine neue Vereinbarung zwischen Bund und Stadt Wien soll die Kinderbetreuung optimieren.
Eine neue Vereinbarung zwischen Bund und Stadt Wien soll die Kinderbetreuung optimieren. ©Bilderbox
Im Wiener Landtag wird heute eine sogenannte "15a-Vereinbarung" über den Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes beschlossen. Dafür stellt der Bund für das laufende Jahr 10 Millionen Euro sowie für die Jahre 2012 bis 2014 jeweils 15 Mio Euro, also eine Gesamtsumme von 55 Mio Euro zur Verfügung.

Auf Wien entfallen davon 22 Prozent, also 12 Mio Euro. Der Betrag wird von den Bundesländern jeweils verdoppelt.”Wien hat seit dem Auslaufen der letzten 15a-Verienbarung im Jahr 2009 massiv darauf gedrängt, die Anstoßfinanzierung für den Ausbau der Betreuungsplätze zu verlängern”, betont Bildungsstadtrat Christian Oxonitsch. “Erfreulich ist, dass nun auch für das laufende Jahr Geldmittel bereit gestellt werden!”

Was ist eine 15a-Vereinbarung?

Gemäß Art. 15a B-VG in Verbindung mit § 7a L-VG 1960 können Bund und Länder untereinander Vereinbarungen über Angelegenheiten ihres jeweiligen Wirkungsbereiches schließen. Eine solche Vereinbarung ist ein Vertrag im  öffentlich-rechtlichen Wirkungsbereich der Vertragsparteien. Darunter fallen jedenfalls Gesetzgebung und hoheitliche Vollziehung. Tätigkeiten der nichthoheitlichen Vollziehung können dann durch eine Art. 15a B-VGVereinbarung geregelt werden, wenn die Vertragsparteien dabei öffentliche Zwecke verfolgen, wenn also öffentliche Aufgaben mit Mitteln des Privatrechts erfüllt werden (z.B. die Vergabe von Förderungen). Unzulässig sind hingegen rein zivilrechtliche Vertragsgegenstände wie z.B. Miete oder Kauf.

Wien wendete Kindergarten-Förderungen zur Gänze an 

Wien ist eines der Bundesländer, das die Förderungen der 2009 ausgelaufenen 15a-Vereinbarung zur Gänze verwendet hat und den Ausbau der Betreuungsplätze massiv vorangetrieben hat: Durch den laufenden intensiven Ausbau bei den 0-3 Jährigen erreicht Wiendemnächst auch das “Barcelona-Ziel”, einen Versorgungsgrad von über 33 Prozent bei den 0 bis 3-Jährigen. Seit 2009 hat Wieninsgesamt 6.500 neue Betreuungsplätze geschaffen.

Für bundeseinheitliche Standards

Für wesentlich hält Wien seit längerem auch die Entwicklung eines bundeseinheitlichen Rahmengesetzes für Kinderbetreuung: “Diese Standards sollten endlich bundeseinheitlich geregelt sein. Wien ist hier schon seit langem gesprächsbereit, wir hoffen nun auf eine rasche Initiative von Minister Mitterlehner”, betont Bildungsstadtrat Oxonitsch. “Wien hat bereits 2003 mit dem Kindertagesheimgesetz wesentliche Standards gesetzt. Das umfasst unter anderem die Größe und Ausstattung der Räumlichkeiten, die Öffnungszeiten und ganztägige Bildungsangebote.” Es sei nun an der Zeit, “österreichweit, einheitliche Standards festzuschreiben”, so Oxonitsch. “Denn es kann nicht sein, dass Eltern in anderen Bundesländern unterschiedliche Betreuungsschlüssel oder oft kürzere Öffnungszeiten in Kauf nehmen müssen!”

Zum Thema Sprachförderung, zu der es eine weitere 15a-Vereinbarung geben soll, betonte Oxonitsch: “Wien hat dem zuständigen Staatssekretär bereits einen fertigen Entwurf für eine 15a-Vereinbarung übermittelt – diese Vereinbarung hat in dieser Form bereits drei Jahre problemlos funktioniert und war mit allen Familienlandesreferenten akkordiert. Es ist deshalb unverständlich, warum in dieser Frage beim Kindergarten derzeit nichts weitergeht!”

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