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Nationalrat: Neues Beamten-Besoldungssystem wurde fixiert

Der Nationalrat beschloss ein neues Besoldungssystem für Beamte
Der Nationalrat beschloss ein neues Besoldungssystem für Beamte ©APA (Sujet)
Am Dienstag hat der Nationalrat mit den Stimmen der Koalition ein neues Besoldungssystem für den öffentlichen Dienst etabliert. Dieses soll vor allem Mehrkosten verhindern, die durch Gerichtsurteile entstanden wären.

Die Opposition lehnte die Vorlage genauso wie die Gewerkschaft öffentlicher Dienst ab. Richter und Staatsanwälte wollen aus Protest morgen teils die Arbeit niederlegen.

EuGH hatte Passus aufgehoben

Kurz gefasst geht es darum: Der EuGH hatte bereits vor einigen Jahren einen Passus aufgehoben, wonach die Schul- und Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag im öffentlichen Dienst nicht entsprechend berücksichtigt werden. Der Gesetzgeber versuchte es daraufhin mit einem Trick. Zwar konnten frühere Zeiten für die Vorrückung beantragt werden, gleichzeitig wurde aber der für den Sprung von der ersten auf die zweite Gehaltsstufe nötige Zeitraum um drei Jahre ausgedehnt, wodurch das ganze praktisch zum Nullsummen-Spiel wurde.

Im November vergangenen Jahres macht der Europäische Gerichtshof nun klar, dass auch diese Regelung rechtswidrig sei. Da enorme Folgekosten gedroht haben, reagierte die Regierung für einmal ziemlich flott und brachte im Eilzugstempo eine Reform ins Plenum. Dass der sehr umfassende Entwurf erst Freitagnachmittag und damit drei Tage vor dem Beschluss im zuständigen Ausschuss ohne viel Begründung bei den Oppositionsfraktionen landete, war auch einer der Gründe für deren geschlossen Ablehnung. Denn es habe nicht ausreichend Zeit gegeben zu prüfen, ob das Offert fair und ob wenigstens diese Lösung europarechtskonform sei.

Neues Konzept für Beamten

Das neue Konzept bringt unbestreitbar eine ziemliche Vereinfachung mit sich. Anstatt beim Eintritt einer Person in den Bundesdienst nach kaum verständlichen Regeln individuell einen Vorrückungsstichtag zu ermitteln, für dessen Berechnung Ausbildungszeiten, bestimmte Vordienstzeiten und sogenannte “sonstige Zeiten” herangezogen werden, wird es künftig eine Gehaltseinstufung nach klaren Vorgaben geben. Berücksichtigt werden demnach außer Dienstzeiten bei anderen Gebietskörperschaften und maximal sechs Monaten Präsenz- bzw. Zivildienst nur noch Zeiten einer einschlägigen, für die neue Aufgabe nützlichen Berufstätigkeit. Maximal zehn solcher Berufsjahre werden im sogenannten “Besoldungsdienstalter” Niederschlag finden.

Ausbildungszeiten werden dagegen nicht mehr auf die Dienstzeit angerechnet, sondern stattdessen über verbesserte Gehaltsansätze abgegolten. Sonstige Zeiten fallen zur Gänze unter den Tisch. Damit entzieht man sich auch der Gefahr, dass die Bestimmungen vom Europäischen Gerichtshof erneut als altersdiskriminierend gewertet werden, glaubt die Koalition.

Bundesdienst-Beamte fallen mit ins System

Was die ganze Sache so umstritten macht, ist, dass auch schon im Bundesdienst befindliche Personen in das neue System rutschen. Ein kompliziertes Überleitungssystem soll dabei gewährleisten, dass bisherige besoldungsrechtliche Ansprüche weitestgehend gewahrt bleiben und sich am bisherigen Gehalt in jedem Fall bis zum nächsten Vorrückungstermin nichts ändert.

Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) stellte klar, dass sie durchaus weiter für Gespräche mit der Gewerkschaft offen sei. Gleichzeitig versprach sie für später “technische Anpassungen”, damit keine Gehaltsverluste zustande kommen. Dabei hielt Steßl freilich fest, dass auch jetzt nur Einbußen von 0,6 Promille entstehen könnten. Für neueintretende Beamte werde es ohnehin Verbesserungen geben.

Pensionen: Antrittsalter um zehn Wochen gestiegen

Die Pensionsreform wirkt nicht nur in der Privatwirtschaft, sondern auch bei den Beamten. Die Zahl der Neupensionierungen ist im Vorjahr um mehr als die Hälfte zurückgegangen, das Pensionsantrittsalter der Bundesbeamten ist um zehn Wochen gestiegen. Diese Zahlen hat die zuständige Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) gegenüber der APA bekannt gegeben.

Während in der Privatwirtschaft das Pensionsantrittsalter um 13 Monate auf 59,6 Jahre gestiegen ist, traten die Bundesbeamten im Vorjahr um zehn Wochen später durchschnittlich mit 60,9 Jahren in den Ruhestand. Das Antrittsalter ist damit bei den Beamten langsamer gestiegen, es liegt aber immer noch um 1,3 Jahre über jenem in der Privatwirtschaft.

Weniger Neupensionierungen

Die Zahl der Neupensionierungen ist bei den Beamten wesentlich stärker gesunken als im ASVG. 2014 traten insgesamt 1.889 Bundesbeamte in den Ruhestand, das sind um 53 Prozent weniger als im Jahr davor. In der Privatwirtschaft wurden knapp zwölf Prozent weniger Alterspensionen zuerkannt (insgesamt gut 61.400).

Eine noch größere Wirkung als in der Privatwirtschaft hat bei den Beamten der erschwerte Zugang zur sogenannten Hacklerregelung. Die Zahl der vorzeitigen Pensionierungen ist um 67 Prozent auf 992 Fälle gesunken. Im ASVG wurde ein Rückgang um gut ein Drittel registriert.

Rückgang bei Dienstunfähigkeit

Einen Rückgang gab es 2014 auch bei den Dienstunfähigkeitspensionen der Beamten – und zwar um 13 Prozent auf 445 Fälle. Diese sind mit den früheren Invaliditätspensionen im ASVG vergleichbar, bei den Beamten wurden sie aber nicht durch ein Reha-Geld für Unter-50-Jährige ersetzt.

Die Pensionsantritte mit Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters sind bei den Beamten 2014 um 19 Prozent auf 452 Fälle zurück gegangen. Das Regelpensionsalter für Bundesbeamte (Frauen und Männer) liegt aktuell bei 64 Jahren und steigt bis 2017 noch schrittweise auf das Männer-ASVG-Alter von 65 Jahren an.

(apa/red)

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