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Mit Grillgabel auf besten Freund eingestochen: Prozess in Wien

Bei einem Trinkgelage, das im August 2013 noch freundschaftlich begonnen hatte, ging ein Wiener plötzlich mit einer Grillgabel auf seinen besten Freund los. Am Montag musste sich der 33-Jähriger wegen versuchten Mordes vor einem Schwurgericht verantworten.

Die beiden Männer kannten sich seit der Schulzeit, waren des öfteren in gemeinsame Raufereien verwickelt. Das Verhältnis der beiden wurde erst getrübt, als es um eine Frau ging. Die 34-jährige Freundin des Freundes floh nach acht Jahren Beziehung in die Arme des nun Angeklagten, und das dürfte dem ebenfalls 34-Jährigen gar nicht gepasst haben. “Er hat mir täglich Droh-SMS geschrieben”, berichtete der 33-Jährige.

Am 23. August kam der 34-Jährige – angeblich unangemeldet und laut Zeugenaussagen bereits alkoholisiert – in die Wohnung des frisch verliebten Paares. Nach mehreren Bieren und Schnäpsen begann die Situation zu eskalieren, der 34-Jährige begann zu stänkern und schlug mehrmals gegen die Möbel. “Warum haben sie nicht gleich die Polizei geholt”, fragte Richter Nachtlberger. “Das hätte ich eigentlich tun sollen, aber ich wollte ihm nicht schaden”, so der Angeklagte.

Rauferei endete mit Attacke mit Grillgabel

Im Badezimmer kam es schließlich zu einer wilden Rauferei, bei der dem 34-Jährigen laut Anklage mit Fäusten und Tritten Verletzungen im Gesicht und Brüche an den Rippen zugefügt wurden. Durch einen Sturz rücklings auf harte Fliesen schlug sich das Opfer zudem den Kopf auf. Schlussendlich schnappte sich der 33-Jährige eine im Waschbeckenbereich liegende Grillgabel und stach leicht auf den am Boden liegenden ein.

Laut Gerichtsgutachter Christian Reiter habe es durch diese Stiche lediglich “minimale Hautabschürfungen in der Bauchgegend” gegeben. Schwerwiegender waren die Brüche der fünften und sechsten Rippe, die allerdings im Spital zunächst gar nicht diagnostiziert wurden. Für Reiter sei es “nicht nachvollziehbar”, warum das Opfer – wie er es angab – immer noch Schmerzmittel nehme.

Mann stark alkoholisiert

Der Fall wurde bereits im Jänner vor Gericht verhandelt. Damals ging man davon aus, dass die Tat in einem Zustand der vollen Berauschung im Sinn des Paragraf 287 Strafgesetzbuch (StGB) begangen wurde. Da ein Gerichtsgutachten dies damals widerlegte, wurde nun neu verhandelt. Nachdem kurz nach der Tat kein Alkoholtest gemacht wurde, musste sich Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer nun in seiner Expertise an die Angaben des Angeklagte halten.

Laut Angabe hätte er bis zu zehn Flaschen Bier und eine Flasche Schnaps getrunken sowie einen Joint geraucht. Nachdem die Amtsärztin im Zeugenstand angab, dass sie den Beschuldigten fünf Stunden nach dem Vorfall untersuchte und er einen “leicht alkoholisierten” Eindruck machte, sei es laut Dantendorfer durchaus möglich, dass der Mann zur Tatzeit voll berauscht gewesen sei.

(APA)

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