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Misshandlungsvorwürfe gegen Wiener Polizisten: Knochenbrüche erlitten

Polizisten sollen den Mann misshandelt und ihm Knochenbrüche zugefügt haben.
Polizisten sollen den Mann misshandelt und ihm Knochenbrüche zugefügt haben. ©APA/Sujet
Misshandlungsvorwürfe, die ein Autofahrer nach einer Verkehrskontrolle im November 2012 gegen Polizisten erhoben hatte, beschäftigen mittlerweile ein Zivilgericht. Der Mann, der bei dem Vorfall mehrere Knochenbrüche erlitten hatte, hat nun die Republik geklagt.

Sein Anwalt Gregor Rathkolb bestätigte am Mittwoch einen diesbezüglichen Bericht der Tageszeitung “Die Presse”.

Bei dem Verfahren geht es um Schadenersatz, Verdienstentgang und Schmerzengeld. In der ersten Verhandlung wurde die Erstellung eines medizinischen Gutachtens vereinbart, so Rathkolb. Erst danach weiß man, über welche Schadenhöhe verhandelt wird. Laut “Presse” kann der 38-Jährige nicht arbeiten, hat Schmerzen und dauernd Operationen sowie Therapien.

Mann erlitt mehrere Knochenbrüche

Der damals 36-jährige soll bei einer Verkehrskontrolle Ende November 2012 keinen Führerschein vorgewiesen haben, auch soll er einen Alkoholtest verweigert haben. Im Kommissariat Brigittenau soll der Mann schikaniert und über Nacht in eine Zelle gesperrt worden sein. Polizisten sollen ihn misshandelt und ihm mehrere Knochenbrüche zugefügt haben.

Eine Amtsärztin soll ihn dennoch für arrestfähig erklärt haben. Nach seiner Entlassung sei er in ein Spital gefahren, wo Ärzte mehrere Frakturen diagnostizierten. Der 36-Jährige erstattete daraufhin Anzeige.

Misshandlungsvorwürfe gegen Polizei

Das Wiener Verwaltungsgericht stellte im Vorjahr fest, dass es nach einer Verkehrskontrolle zu rechtswidrigen Handlungen kam. Die Misshandlungsvorwürfe wurden aber als unbegründet abgewiesen. Bei der Fixierung und Fesselung des Mannes wurde eine überschießende Gewaltanwendung attestiert. Der Mann erlitt Verletzungen am linken Arm und an der Schulter.

Die grundsätzliche Zulässigkeit der Gewaltanwendung wurde jedoch bejaht. Als mangelhaft wurde auch die amtsärztliche Untersuchung angesehen, da eine weitere Untersuchung erforderlich gewesen wäre, entschied das Gericht. Die Amtshandlung an sich war laut dem Urteil aber rechtmäßig, heißt es.

(APA)

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