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Mehrtägiger Prozess in Wiener Neustadt um Suchtgifthandel im großen Stil

Prozess in Wiener Neustadt.
Prozess in Wiener Neustadt. ©APA
Am Landesgericht Wiener Neustadt hat ein bis zum 26. August angesetzter Prozess um organisierten Suchtgifthandel begonnen. 13 zum Großteil serbische Angeklagte müssen sich dafür verantworten, als kriminelle Vereinigung 2014 und 2015 in drei Bundesländern Indoor-Plantagen betrieben und Cannabis verkauft zu haben.

Laut Anklageschrift wurden die “Geschäfte” unter der Leitung der befreundeten Erst- und Viertangeklagten abgewickelt. Der ungarische Staatsbürger serbischer Herkunft (38), von Beruf Hundetrainer und Immobilienmakler, und der Serbe (demnächst 39), ein Lkw-Unternehmer, hätten 2014 beschlossen, ihre finanzielle Situation aufzubessern, und auch das “Personal” für die Betreuung der Plantagen in Niederösterreich, der Steiermark und im Burgenland organisiert.

Die erste Plantage wurde in Matzendorf (NÖ) betrieben. Die Häuser wurden zum Teil mithilfe gefälschter Reisepässe gemietet oder gekauft und die Stromversorger durch Manipulation der Stromzähler um knapp 200.000 Euro betrogen. An den einzelnen der sechs Standorte konnten bis zu 852 Pflanzen gleichzeitig gezüchtet und geerntet werden.

Mit Drogenhandel teure Reisen und Luxus finanziert

Der Ungar, der sich mit dem Verdienst aus dem Drogenhandel teure Reisen und Luxusgüter geleistet haben soll, habe 13 Mobiltelefone genutzt. Die Überwachung der Handys habe enge Verflechtungen der Mitglieder der Organisation ergeben.

Als Suchtgiftfahnder die Plantagen im Vorjahr aushoben und zehn Verdächtige antrafen, stellten sie insgesamt 2.258 Cannabispflanzen, etwa 81 Kilo Cannabiskraut, 10.346 Euro Bargeld, 18 Mobiltelefone, drei Autos sowie diverses Equipment (542 Lampen, 492 Vorschaltgeräte, 44 Großfilter, Verpackungsmaschinen, Waagen etc.) sicher.

Staatsanwalt Markus Bauer wandte sich gegen eine Verharmlosung von Marihuana und beleuchtete die gesundheitsschädlichen Auswirkungen der “klassischen”, leicht erhältlichen Einstiegsdroge. Hinter der Erzeugung stehe ein “riesenwirtschaftlicher Faktor” und die entsprechende Organisation mit Personal und Infrastruktur.

Eine “saublöde Idee”

Die Verteidigerriege stellte eine Bandenbildung – wodurch der Strafrahmen deutlich höher liegt – in Abrede. Die Angeklagten bekannten sich nur teilweise schuldig, nämlich einzelner Handlungen bei der Pflanzenaufzucht.

Der Erstangeklagte sei “kein großer Capo” gewesen, sondern auf eine “saublöde” Idee gekommen, um seine finanzielle Situation aufzubessern, sagte Anwalt Wolfgang Blaschitz. Sein Kollege Elmar Kresbach verwies auf Diskussionen um die Freigabe von Cannabis nicht nur in Europa, während in diesem Verfahren mit Kanonen auf Spatzen geschossen werde. Der Viertangeklagte habe nichts mit Organisation, Aufbau oder Planung des Ganzen zu tun gehabt und sei da als kleiner Beitragstäter hineingerutscht.

Richter Gerald Grafl will morgen, Donnerstag, mit der abgesonderten Vernehmung der Angeklagten beginnen.

(APA)

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