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Laut offizieller Bilanz gab es am Pfingstwochenende zehn Verkehrstote

Vier Menschen starben bei einem Fahrzeugabsturz in NÖ.
Vier Menschen starben bei einem Fahrzeugabsturz in NÖ. ©APA/PAUL PLUTSCH
Insgesamt zehn Menschen sind laut offizieller Bilanz am Pfingstwochenende bei Unfällen auf Österreichs Straßen ums Leben gekommen. Jene vier getöteten Pkw-Insassen, die am Samstag bei einem Autoabsturz am Prochenberg in Niederösterreich ums Leben kamen, werden nicht in die offizielle Statistik eingerechnet, sondern als Alpinunfall gewertet.
Unfälle am Pfingstwochenende
Fahrzeugabsturz in NÖ

Vier tödliche Unfälle ereigneten sich in der Steiermark, jeweils drei in Niederösterreich und Oberösterreich. Getötet wurden neben den sechs Bikern zwei Pkw-Lenker, ein Moped-Fahrer und ein Radfahrer. Überhöhte Geschwindigkeit war bei fünf Unfällen die Ursache, bei zwei Vorrangverletzungen, je ein Crash wurde durch Alkohol, Unachtsamkeit und Fahrfehler ausgelöst, berichtete das Innenministerium am Dienstag.

Zehn Tote am Pfingstwochenende

Die zehn Toten sind die “blutigste” Bilanz seit sieben Jahren, 2007 starben 21 Menschen im Pfingstverkehr. Das bisher absolut niedrigste Ergebnis seit Einführung der Statistik im Jahr 1967 wurde im Vorjahr mit vier Toten erzielt. Zum Vergleich dazu mussten in den bisher schlimmsten Jahren 45 Tote (1979) und 44 Tote am Pfingstwochenende 1984 beklagt werden.

In der gesamten Pfingstwoche verunglückten 17 Menschen auf Österreichs Straßen tödlich, im Vorjahr waren es zehn. Bis 9. Juni gab es im damit vorläufig 203 Verkehrstote, im Vergleichszeitraum 2013 waren es 166 und 2012 insgesamt 193 Verkehrstote.

Fahrzeugabsturz in Niederösterreich

Am Samstagnachmittag stürzte wie berichtet am Prochenberg in den Ybbstaler Alpen (Bezirk Amstetten) ein Pkw rund 150 Meter über einen steil abschüssigen Waldhang ab. Die vier Insassen, zwei Ehepaare im Alter zwischen 71 und 77 Jahren, wurden eingeklemmt und tödlich verletzt. Die Verunglückten waren als Mitglieder des Alpenvereins berechtigt, die gesperrte und beschrankte Forststraße zu benützen. Für den öffentlichen Fahrzeugverkehr besteht jedoch ein allgemeines Fahrverbot an der Unglücksstelle. Gemäß der Definition des “öffentlichen Straßenverkehrs” handelt es sich somit um einen Alpinunfall und nicht um einen Straßenverkehrsunfall, erklärte das Innenministerium am Dienstag. (APA)

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