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Küssel-Prozess: Angeklagte bekennen sich nicht schuldig

Gottfried Küssel verweigerte am Mittwoch die Aussage.
Gottfried Küssel verweigerte am Mittwoch die Aussage. ©APA/ Herbert Pfarrhofer
Nach dem schleppenden Beginn am ersten Prozesstag bekannten sich alle drei wegen Wiederbetätigung Angeklagten nicht schuldig.  Alle drei sollten getrennt voneinander einvernommen werden, Gottfried Küssel verweigert jedoch die Aussage.
Der erste Prozesstag
Erster Termin geplatzt
Bilder vom ersten Prozesstag

Rechtsextremist Gottfried Küssel und seine Mitangeklagten Felix B. und Wilhelm A. bekannten sich am zweiten Prozesstag in Wien nicht schuldig. Mit der Einvernahme des Drittangeklagten Wilhelm A. startete das Schwurgericht in die Beweisaufnahme.

Fast alle Anträge der Verteidigung abgewiesen

Küssels Anwalt Michael Dohr wollte die Ermahnung vom vergangenen Montag zurückgenommen wissen, als er und seine Kollegen sich über eine Videovorführung beim Anklagevortrag aufgeregt hatten. Das Gericht wies seinen Antrag ab, ebenso wie Anträge auf die Einvernahme von “profil”-Journalistin Christa Zöchling und einer weiteren Zeugin. Dem Antrag auf Einvernahme einer führenden Beamtin des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), den Felix B.’s Anwalt Herbert Orlich gestellt hatte, gab das Gericht statt.

Die Einvernehmung der Angeklagten erfolgte getrennt

Die Angeklagten wurden gesondert einvernommen. Weil Krainz mit dem 40-Jährigen Wilhelm A. begann, wurden Küssel und Felix B. abgeführt. Der Drittangeklagte beschrieb zunächst seine Tätigkeit. Er sei an einer Arbeitsgemeinschaft namens Perfect Privacy beteiligt – ein internationaler Zusammenschluss, der für Datenschutz im Internet sorgen will. Küssel habe er nur einmal getroffen, vor sieben bis acht Jahren.

Der derzeit in Graz wegen Wiederbetätigung vor Gericht stehende Franz Radl habe ein Treffen vermittelt, weil Küssel Wilhelm A. mit einem Erfahrungsbericht im Vorfeld eines Wiederbetätigungsverfahrens gegen den 40-Jährigen zur Seite stehen wollte. “Mit Küssel bin ich an sich nicht in Kontakt geblieben.” Auch die Verbindung zum Zweitangeklagten Felix B. vermittelte Radl. Wilhelm A. sagte, er habe Felix B. getroffen, man habe sich über “tagesaktuelle Themen” unterhalten, in weiterer Folge kam es zu Mailkontakten. Krainz meinte, alle Genannten hätten die Gemeinsamkeit, dass sie in durchaus rechten Kreisen verkehren. “Das kann man sicher so sagen”, erklärte der Angeklagte.

Alpen-Donau-Domains und -Accounts thematisiert

Wilhelm A. bestätigte, dass er ein Mail “vom Account bekommen, der normalerweise dem Herrn Küssel zuzuordnen ist – das ist mit Vorsicht zu genießen – und er hat mich gebeten, gewisse Domains für ihn zu reservieren”. Es sei um zwei Domains “im Themengebiet Alpen-Donau” gegangen, die nach dem Vorbild von der deutschen rechtsextremen Plattform “Altermedia” online gehen sollten. Wilhelm A. meinte dazu, dass er als Informatiker das so verstanden habe, dass die Homepages ungefähr das selbe können sollten, nicht so sehr inhaltlich.

Mit Dreamhost – dem Provider, der die Domains “alpen-donau.info” und “alinfodo.com” letztlich bereitstellte – habe er nur insofern zu tun, als er dort selbst einen privaten Account gehabt habe. Sichergestellte Zahlungsbelege erklärte der 40-Jährige damit, dass er mehrere Domains reserviert habe, von denen er hoffte, dass er sie mit Gewinn weiterverkaufen kann.

A. distanziert sich von Küssel

Wilhelm A. lehnte das Ansinnen Küssels in einem Antwortmail letztlich ab – er wolle damit nichts zu tun haben. Warum? “Sie kennen wahrscheinlich die Geschichte des Herrn Küssel, normalerweise kommt dabei ned recht viel G’scheites heraus”, sagte Wilhelm A. Krainz hielt ihm in weiterer Folge mehrere seiner Aussagen bei der Polizei vor, wonach er zugegeben habe, dass er Domains reservierte. Dazu Wilhelm A.: Er habe nach Vorlage eines entsprechenden Logs gesagt, dass der Webspace für die Domains von seinem Account bei Dreamhost registriert worden sein muss. (APA)

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