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Kommt jetzt ein "Rauchverbot" in allen Wiener Wohnungen?

Gericht verhängte über Wiener "Rauchverbot" in eigener Wohnung
Gericht verhängte über Wiener "Rauchverbot" in eigener Wohnung ©APA/DPA (Sujet)
Nachdem erstmals einem Wiener von einem Gericht das Rauchen in der eigenen Wohnung untersagt wurde, stellt sich dier Frage, ob bald ein generelles "Rauchverbot" in den Wohnungen der Hauptstadt geltend gemacht wird.
"Rauchverbot" für Wiener

Ein Wiener  Zigarrenraucher war auf seiner Loggia bzw. am geöffneten Fenster seiner Rauch-Leidenschaft nachgegangen. Ein schräg über ihm wohnender Mieter fühlte sich im ungestörten Gebrauch seiner Wohnung beeinträchtigt, da der Geruch bis in sein Schlafzimmer vordrang. Er klagte daher auf Unterlassung einer Immission und ließ sich vom Vermieter auch das Recht auf Unterlassung abtreten, um dies ebenfalls gerichtlich geltend machen.

Das Bezirksgericht gab der Klage insofern statt, als es festlegte, dass ein Vermieter einen rauchenden Mieter auf Unterlassung klagen kann, wenn dieser damit von der Wohnung einen “erheblich nachteiligen Gebrauch macht”. Ein unter einem kettenrauchenden Nachbarn leidender Mieter allein hat diesen Unterlassungsanspruch nicht.

Kommt ein “Rauchverbot”?

“Es ist verfrüht, aus einem Urteil weitergehende Schlüsse zu ziehen”, meinte am Dienstag, dem 20. Jänner AK-Mietrechtsexperte Christian Boschek zum Entscheid des Bezirksgerichts Wien-Innere Stadt, der einem Mieter das Rauchen in der eigenen Wohnung untersagt. Ob das – nicht rechtskräftige – Urteil halten werde, sei zudem nicht abzuschätzen.

Laut Boschek sei es fraglich, inwieweit dieses Urteil, sollte es rechtskräftig werden, sozusagen Vorbildwirkung für andere durch blauen Dunst belästigte Nachbarn haben könnte. “Eine Entscheidung wäre ziemlich auf den Einzelfall bezogen. Die räumliche Situationen können sehr unterschiedlich sein.” Allerdings sei das jetzige Urteil ein Zeichen für die gesamtgesellschaftliche Entwicklung, dass Rauchen eben kritischer gesehen werde.

Verbot “nicht wünschenswert”

In seiner beruflichen Praxis käme es aber schon vor, dass sich Mieter von Gerüchen belästigt fühlen. Das kann etwa Abluft und Rauch aus einem Lokal sein – woraus sich aber in aller Regel kein Rechtsstreit entwickelt. Laut dem Fachmann gehe es vor allem darum, den richtigen Ansprechpartner zu finden, etwa bei der Gewerbebehörde. Eine Zinsreduktion, die einem Mieter zusteht, wenn Teile der Wohnung etwa durch einen Wasserschaden nicht zu nutzen sind, wird man schwer argumentieren können, nur weil jemand am Nachbarbalkon raucht. Das wäre ein ebenso unsicherer Fall wie Lärm.

“Ich hoffe, dass das Urteil ein Einzelfall bleibt – obwohl ich Nichtraucher bin”, meinte Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft. Mit Verboten täte man der Gesellschaft nichts Gutes, es gelte, bei Streitfällen andere Formen der Mediation zu finden. Es sei nicht wünschenswert, das Rauchen generell zu verbieten, als nächstes dürfe man dann vielleicht nicht mehr in der Wohnung kochen, falls sich der Nachbar vom Geruch des Schnitzels oder der orientalischen Speisen belästigt fühlt.

(APA)

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