Der Bub hatte wie durch ein Wunder den Sturz aus zehn Metern Höhe überlebt. Der Schuldspruch wegen Vernachlässigung eines Unmündigen (Paragraf 92 StGB) ist nicht rechtskräftig.
Nachdem seine Frau am Morgen des 14. Oktober zur Arbeit gegangen war, hätte der 30-Jährige auf die beiden Kinder aufpassen sollen. Er brachte die Tochter zur Schule und entschloss sich, ihren jüngeren Bruder für ein paar Minuten allein in der Wohnung zu belassen, da er zeitlich knapp dran war, um es rechtzeitig zu Unterrichtsbeginn ins Schuldgebäude zu schaffen. Außerdem sei es Gabriel “nicht so gut gegangen. Er hatte Bauchweh”, erklärte der Vater nun Richterin Bettina Neubauer.
Kleiner Bub unbeaufsichtigt: Fenster geöffnet
Während der zehn Minuten, die der 30-Jährige außer Haus war, kletterte der Vierjährige auf die Fensterbank in der Küche und dürfte das zumindest nach Darstellung des Vaters geschlossene Fenster geöffnet haben. Augenblicke später stürzte der Bub in die Tiefe.
Er landete in einer Wiese und stand nach dem Zehn-Meter-Sturz sogar noch selbstständig auf. Dann jedoch sackte das schwer verletzte Kleinkind – Ärzte stellten später Brüche des Oberarms, des dritten, sechsten, achten und zwölften Brustwirbels und eine Lungen-, Nieren- und Schädelprellung fest – unter Schmerzensschreien zusammen, worauf eine Nachbarin aufmerksam wurde und zu Hilfe eilte.
Der Bub kam umgehend auf die Intensivstation und wurde in künstlichen Tiefschlaf versetzt. Eine Woche später gaben die Ärzte Entwarnung, der kleine Gabriel hatte das Unglück ohne bleibende Folgeschäden überstanden.
(APA)