Klage gegen Palmers: Konzern schickte kranken Mitarbeiter Detektive nach
Die Arbeiterkammer (AK) klagte, weil sich die beiden Frauen zwar im Krankenstand befanden, aber keine Bettruhe verschrieben bekamen. In einem Fall hat das Unternehmen die Ansprüche in Höhe von 26.000 schon ausgezahlt.
“Die fristlosen Entlassungen sind ungerechtfertigt. Weder ein Detektiv mit einer Kamera bewaffnet noch der Arbeitgeber kann entscheiden, was ein Arbeitnehmer im Krankenstand tun darf und was nicht. Das kann nur der Arzt”, so AK-Expertin Karmen Riedl am Donnerstag in einer Aussendung.
Klage gegen Wäschekonzern Palmers
Die beiden Palmers-Mitarbeiterinnen durften von Arzt wegen außer Haus gehen, etwa für Erledigungen. Das Unternehmen sah das offensichtlich nicht so. Eine Frau, die unter dem Arbeitsstress zusammengebrochen sei, sei von ihrer Filialleiterin “vehement” bedrängt worden, trotz verordneten Krankenstands zu arbeiten. In der dritten Krankenstandswoche habe sie ihre Schwester mit dem Auto zu einem Arzttermin gebracht.
Dabei hätten sie bemerkt, das sie fotografiert und danach von einem Auto verfolgt wurden. Sie Frauen seien zur Polizei gegangen, die jedoch nichts unternommen habe. Irrtümlicherweise sei dann die Schwester verfolgt worden, zuerst von einem, dann von zwei Autos, die dann vor ihrem Haus gestanden seien. Ein Mann habe sich sogar an ihrem Auto zu schaffen gemacht, woraufhin sie wieder die Polizei rief. Erst als ein Streifenwagen auftauchte, seien die Männer zu Fuß geflüchtet.
Palmers beauftragte Detektive
“Offensichtlich waren das die von der Firma beauftragten Detektive. Kurz darauf erhielt sie die schriftliche Entlassung wegen angeblich krankenstandswidrigen Verhaltens”, so die Arbeiterkammer Wien in einer Aussendung am Donnerstag. Mit ihrer Klage war die AK in diesem Fall erfolgreich. Palmers hat einen “Rückzieher” gemacht, wie es die AK ausdrückt, und alle Ansprüche über 26.000 Euro ausbezahlt.
Im zweiten Fall – auch hier sei eine Mitarbeiterin im Krankenstand von einem Detektiv überwacht worden -, ist die Klage noch anhängig. Die AK verlangt Abfertigung und Kündigungsentschädigung in Höhe von 15.000 Euro.
Von Palmers war auf APA-Anfrage vorerst keine Stellungnahme zu erhalten. Über die Fälle hat kürzlich auch die ORF-Fernsehsendung “Bürgeranwalt” berichtet. Der WU-Arbeitsrechtsprofessor Franz Marhold erklärte darin, für ihn sei die Frage, ob jemand, der kein Ausgehverbot habe, im Krankenstand in ein Cafe oder auch Einkaufen gehe, irrelevant; entscheidend sei allein, ob solche Wege dem Genesungsprozess abträglich seien oder nicht.