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Kindesmissbrauchs-Prozess: Urteil für Olympiasieger Seisenbacher noch vor Weihnachten geplant

Der Prozess gegen Judo-Doppelolympiasieger Peter Seisenbacher wird zwei Tage vor Weihnachten enden
Der Prozess gegen Judo-Doppelolympiasieger Peter Seisenbacher wird zwei Tage vor Weihnachten enden ©APA
Beim Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses gegen den Judo-Doppelolympiasieger Peter Seisenbacher soll ein Urteil am 22. Dezember fallen.
Judoka unter Verdacht
Prozess im Dezember
Anklage wegen Kindesmissbrauch

Ab 19. Dezember muss sich der Judoka, der sich nach seiner aktiven Karriere als Vereinstrainer in Wien an zwei Mädchen vergangen haben soll, vor einem Schöffensenat verantworten.

Seisenbacher-Prozess: Urteil zwei Tage vor Weihnachten

Seisenbacher dürfte die gegen ihn gerichteten Vorwürfe bestreiten. Sein Verteidiger Bernhard Lehofer hat zwar angekündigt, der 56-Jährige werde dazu erst im Rahmen der Hauptverhandlung Stellung nehmen. Aus den Beweisanträgen des Verteidigers ist allerdings zu schließen, dass wohl mit keinem umfassenden Geständnis des Angeklagten zu rechnen sein wird. Auf Wunsch Lehofers wurden mehrere Bekannte Seisenbachers geladen, die offenbar als Entlastungszeugen fungieren sollen. Sie sollen dem Vorbringen des Anwalts zufolge bestätigen, dass die betroffenen Mädchen nach den angeblichen Übergriffen weiterhin Kontakt zu ihrem Trainer hatten.

Abnabelungsprozesse seitens der Betroffenen

Falls das so gewesen sein sollte, müsste das Gericht beurteilen, inwieweit das für Seisenbacher spricht bzw. zur Klärung der Schuldfrage beiträgt. Gerade Kindern fällt es in Missbrauchsfällen oft schwer, sich vom Täter zu lösen, wenn zu diesem ein Naheverhältnis bestanden hat. Mitunter können solche Abnabelungsprozesse Jahre dauern, ehe die Betroffenen über das sprechen, was ihnen widerfahren ist, und Anzeige erstatten.

Peter Seisenbacher hatte bei den Olympischen Spielen in Los Angeles 1984 Gold geholt. Indem er vier Jahre später diesen Olympiasieg bei den Spielen in Seoul wiederholte, was bis dahin noch keinem Judoka gelungen war, sicherte er sich einen Platz in der Sportgeschichte. 1989 beendete er seine aktive Laufbahn, fungierte zunächst als Generalsekretär der österreichischen Sporthilfe und etablierte sich schließlich als Trainer und Funktionär im Judo-Sport.

Für die vom ihm betreuten Kinder und Jugendlichen war er weit mehr als ein Trainer. Im Bewusstsein seiner herausragenden sportlichen Erfolge und seiner Verdienste um den Judo-Sport sahen diese in Seisenbacher – seit 1996 Träger des Goldenen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich – eine Art Mentor, den man uneingeschränkt bewunderte und nicht infrage stellte.

Mehr Mentor als Trainer

Das könnte eine Erklärung dafür sein, weshalb einige junge Frauen erst Jahre nach den inkriminierten Übergriffen zur Staatsanwaltschaft gingen und gegen ihren ehemaligen Trainer Anzeige erstatteten. Der Anklage zufolge war ein Mädchen erst neun, als Seisenbacher an ihm Interesse entwickelte. Der Ex-Judoka war mit dem Vater der Schülerin befreundet. Über diese Schiene hatte die Kleine in dem Verein zu trainieren begonnen, in dem Seisenbacher tätig war.

Laut Anklage soll Seisenbacher – damals 37 Jahre alt – 1997 die Neunjährige erstmals bedrängt haben. Von 1999 an – das Mädchen war elf – kam es nach Angaben der Betroffenen zu geschlechtlichen Handlungen, die als schwerer sexueller Missbrauch einer Unmündigen qualifiziert sind. Die Schülerin soll bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs wiederholt missbraucht worden sein.

Angeblicher Übergriff bei Judo-Sommerlager

Im Sommer 2004 soll sich der Ex-Judoka einem weiteren, damals 13 Jahre alten Mädchen zugewandt haben, das er ebenfalls als Trainer in der Kindergruppe in seinem Judo-Verein kennengelernt hatte. Auch mit diesem Mädchen kam es gemäß der Anklage zu sexuellen Handlungen. Auf einem Judo-Sommerlager soll Seisenbacher im August 2001 versucht haben, einem dritten Mädchen näher zu kommen. Die 16-Jährige wehrte ihn ihrer Darstellung zufolge aber ab. Für die Staatsanwaltschaft stellt sich dieser Vorgang als versuchter Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses dar.

Beziehung mit 16-Jähriger nicht in Anklage einbezogen

Nicht von der Anklage umfasst ist dagegen eine angeblich intime Beziehung, die Seisenbacher vom Sommer 2001 bis Ende 2002 zu einer weiteren 16-Jährigen geführt haben soll. Grund: Die Staatsanwaltschaft bezieht sich in ihrer Anklage auf das “ausdrückliche Einverständnis” der damals zwar noch nicht Volljährigen, aber nicht mehr Unmündigen. Daher wurde in diesem Punkt von der Anklagebehörde kein Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses angenommen.

Derzeit Trainer in Aserbaidschan

Die Causa Seisenbacher war aufgrund der Prominenz des Verdächtigen berichtspflichtig. Der Anklageentwurf wurde von der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) und von dem von Justizminister Wolfgang Brandstetter eingerichteten Weisungsrat geprüft und genehmigt. Für den bisher gerichtlich Unbescholtenen – Seisenbacher ist derzeit Trainer der Judo-Herrennationalmannschaft in Aserbaidschan – gilt die Unschuldsvermutung.

(APA/Red.)

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