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Ist Volksabstimmung zum Parkpickerl laut Stadtverfassung gar nicht möglich?

Am Dienstag wies Michael Häupl darauf hin, dass auch mit ausreichend vielen Unterschriften der Opposition eine Volksabstimmung zum Parkpickerl eigentlich nicht möglich sei.
Am Dienstag wies Michael Häupl darauf hin, dass auch mit ausreichend vielen Unterschriften der Opposition eine Volksabstimmung zum Parkpickerl eigentlich nicht möglich sei. ©Ronald Zak/dapd
Bürgermeister Michael Häupl stellte am Dienstag klar, dass er weiterhin zur Ausweitung der Parkpickerlzonen stehe und es keine von der Stadtregierung initiierte Volksabstimmung geben werde. Außerdem wies er darauf hin, dass auch mit ausreichend gesammelten Unterschriften der Opposition keine Volksabstimmung garantiert sei, da laut Stadtverfassung über Gebühren gar nicht abgestimmt werden könne.
Parken in Wien
Unterschriften gegen das Parkpickerl

ÖVP und FPÖ sammeln derzeit Unterschriften für eine Abstimmung gegen die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung, also die Einführung des Parkpickerls in den Bezirken Meidling, Penzing, Rudolfsheim-Fünfhaus, Ottakring und Hernals. Zuletzt wurden in Medien Aussagen unter anderem des roten Verkehrssprechers Karlheinz Hora kolportiert, wonach Rot-Grün möglicherweise selbst eine Befragung durchführen könnte, um der Opposition den Wind aus den Segeln zu nehmen. Das wies Bürgermeister Häupl am Dienstag jedoch entschieden zurück.

Häupl: Es wird keine von Rot-Grün initiierte Volksabstimmung geben

Häupl erteilte Hora deshalb einen ordentlichen Rüffel. Von Journalisten in der Bürgermeister-Pressekonferenz gefragt, ob an den Statements des Verkehrssprechers etwas dran sei, richtete das Stadtoberhaupt seinem Parteifreund unmissverständlich aus: “Ich kann mich nicht erinnern daran, dass ein Parteitag der Wiener SPÖ stattgefunden hätte, wo der Herr Hora zum Vorsitzenden gewählt wurde. Für die SPÖ spreche allemal noch ich.”

Für ihn, Häupl, gelte jedenfalls, dass er grundsätzlich zur Ausweitung des Parkpickerls stehe. Diese wird mit 1. Oktober in Kraft treten. Die Rathaus-Opposition will diesen Plänen mittels Volksbefragung einen Strich durch die Rechnung machen. Um eine solche abhalten zu können, sind mehr als 57.000 Unterschriften nötig.

Opposition sammelt Unterschriften für die Volksabstimmung

Wenn die Opposition nun Unterschriftenlisten auflege, um eine Volksbefragung zu erreichen, sei das “ihr gutes Recht”, ließ Häupl in einer Aussendung am Dienstag verkünden. Jedoch sei die Durchführung einer Volksbefragung in der Wiener Stadtverfassung genau geregelt. Ob die Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung vorliegen, werde gegebenenfalls nach Vorliegen eines entsprechenden Antrags zu prüfen sein, hieß es dort weiter.

Laut Stadtverfassung darf aber  über Gebühren eigentlich nicht abgestimmt werden. Sobald das Prüfergebnis vorliegt, “wird man Gespräche drüber führen, wie man weiter tut”. Alles in allem sehe er die Causa jedenfalls “völlig unaufgeregt”, demonstrierte Häupl Gelassenheit. (APA/ Red.)

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