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Informationen zum Blutspenden: Worauf man als Spender achten muss

Informationen zum Blutspenden
Informationen zum Blutspenden ©APA/Guenter R. Artinger
Blutspenden dürfen in Österreich alle gesunden Frauen und Männer ab dem Alter von 18 Jahren – mit Ausnahme von sogenannten Risikogruppen, wie etwa Homosexuellen.

Die Blutspendezentrale ruft laufend zu Blutspenden auf. Dabei können alle gesunden Frauen und Männer ab dem Alter von 18 Jahren, Frauen alle acht Wochen und das vier- bis fünfmal jährlich und Männer sechsmal innerhalb von 365 Tagen, eine Blutspendezentrale aufsuchen. Wer noch nie Blut gespendet hat, darf nicht älter als 60 Jahre sein und wer eine zehnjährigen Pause eingelegt hat, gilt wieder als Erstspender. Die einzigen Ausnahmen sind das jedoch nicht.

Homosexuelle Männer dürfen nicht Blut spenden

Homosexuelle fallen beim Blutspenden in die sogenannten “Ausnahmegruppen”. Auf Nachfrage beim Roten Kreuz wird dieser Ausschluss, der alleine homosexuelle Männer und nicht Frauen betrifft,  damit begründet, dass es ein signifikant höheres Infektionsrisiko für HIV und ein verbleibendenes Restrisiko bei der Diagnostik geben würde. Auf die Frage, wie man das prüft, antwortete eine Mitarbeiterin des Service Telefons, dass alle Personen vor dem Spenden einen Fragebogen ausfüllen müssen. Das Rote Kreuz setzt hier auf Ehrlichkeit.

Auch Menschen, die sich in einem Malariagebiet oder im West Nil Virusgebiet aufgehalten haben und einige weitere werden vom Blutspenden ausgeschlossen, um die Übertragung von Krankheiten auszuschließen. Zusätzlich muss man bei Allergien, Einnahme von Medikamenten, verschiedenen Krankheiten und nach Operationen einige Punkte berücksichtigen.

Die Ausnahmegruppen beim Blutspenden

Beim Blutspenden muss man auf ein paar Kriterien achten. Wir haben einen Auszug über die wichtigsten Ausnahmegruppen beim Blutspenden.

  • Allergien
    Wer unter Allergien leidet, die mit Medikamente behandelt werden müssen, darf erst drei Tage (bzw. 72 Stunden) nach der letzten Einnahme sein Blut spenden. Wer unter Allergien leidet und diese nicht mit Medikamente behandeln muss, sollte erst drei Tage (bzw. 72 Stunden) nach dem nach Abklingen der Beschwerden zum Spenden gehen.
  • Antibiotika
    Wer Antibiotika einnehmen musste, darf erst vier Wochen nach Ende der Einnahme (auch bei Aknebehandlung) zum Blutspenden.
  • Malaria
    Wer unter Malaria leidet, wird zeitlich begrenzt ausgeschlossen. Wer ohne Malariaprophylaxe in ein Land gereist ist, darf sechs Monate nach der Rückkehr zum Spenden.
  • Blutkomponenten oder -transfusion
    Erst sechs Monate nach Erhalt von Bluttransfusionen darf man Blut spenden.
  • Cholesterin und/oder Triglyceride
    Wer mehr als 300 mg benötigt, wird vom Blutspenden ausgeschlossen.
  • Diabetes:
    Wer an Typ 1 leidet, insulinpflichtig oder mit Tabletten eingestellt ist, wird ausgeschlossen.
    Wer an Typ 2 leidet, eine Diät macht und regelmäßig zur Kontrolle geht, gilt als spendetauglich.
  • Epilepsie
    Menschen, die unter der Krankheit leiden, werden vom Blutspenden permanent ausgeschlossen.
  • HIV-Infektion
    HIV-Erkrankte und Infizierte werden permanent ausgeschlossen. Bei “einmaligem HIV-Risiko-Verhalten” gilt: nach dem Ereignis vier Monate Wartezeit bis zum Blutspenden.
  • Hepatitis
    Personen, die Hepatitis-B- oder Hepatitis-C-positiv sind oder waren bzw. Personen mit chronischer und infektiöser Hepatitis unklarer Genese (bei Verdacht) unterliegen einem permanenten Ausschluss.
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
    Wer z. B. Koronare Herzkrankheit, nach Infarkt leidet wird ausgeschlossen.
  • Homosexuelle Männer
    “Männer, die Sex mit Männern (MSM) hatten, werden von der Blutspende ausgeschlossen. Dieser Ausschluss erfolgt aufgrund eines signifikant höheren Infektionsrisikos für HIV und des verbleibenden Restrisikos bei der Diagnostik. Leider kann dieses Restrisiko trotz modernster Testmethoden nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund werden Personen, die zu Risikogruppen zählen oder Risikoverhalten zeigen, vom Blutspenden ausgeschlossen. International besteht Konsens, dass MSM-Kontakte als Risikoverhalten einzustufen sind: Europarat, Europäische Blutallianz EBA, Europäische Qualitäts- und Gesundheitsbehörde EDQM und US-Lebensmittel- und Arzneibehörde FDA”, heißt es auf der Webseite des Roten Kreuzes.
  • Krebsleiden
    Wer an einem bösartigen, oberflächlicher Haut- oder Schleimhautveränderung gelitten und eine erfolgreiche Behandlung hinter sich hat, ist spendetauglich (Hinweis: Befunde müssen mitgebracht werden).
    Bei Krebsleiden oder maligne Erkrankungen gilt ein permanenter Ausschluss.
  • Medikamente
    Die Medikamenteneinnahme kann einen permanenten oder zeitlich begrenzten Ausschluss bedeuten.
  • Operationen:
    Bei großen Operationen muss man vier Monate aussetzen. Bei Komplikationen, langer Heilungsdauer, multiplen Knochenbrüchen, großflächigen Verbrennungen großem Blutverlust, erhaltenen Bluttransfusionen beträgt die Karenzfrist sechs Monate bzw. entscheidet der Arzt.
    Kleine Operationen (kein Blutverlust, Spitalsaufenthalt weniger als eine Woche, keine Sepsis, komplikationslos) bzw. zahnärztliche Eingriffe zieht eine vier Wochen-Wartezeit mit sich.
    Kleine Operation im Hautbereich, bei denen Nähte bereits entfernt wurden, müssen eine Woche aussetzen und einen Befund mitbringen.
  • Suchtgiftmissbrauch
    Wer Suchtmittel konsumiert wird vom Blutspenden permanent ausgeschlosssen.
  • Tätowierung:
    Nach einer Tätowierung muss man vier Monate aussetzen.
  • Verkühlung:
    Wer an einem leichten Infekt (Temperatur geringer als  38 °C, keine starke Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes, keine Medikamente oder maximal schwach wirksame Analgetika oder Homöopathika, Dauer weniger als 1 Woche) leidet, muss zwei Wochen pausieren.
    Bei einem “hoch fieberhafter Infekt” (Temperatur > 38 °C, stark beeinträchtigter Allgemeinzustand, Bedarf an stark wirksamen Analgetika oder Antibiotika) muss man vier Wochen warten.
  • Zeckenbiss:
    Nach einem Zeckenbiss mit und ohne FSME-Impfung gilt eine Wartezeit von acht Wochen.
    Bei einem Zeckenbiss mit FSME-Impfung und Hautrötung um die Bissstelle gilt eine Abklärung durch den Arzt.
    Nach Borreliose muss man zwei Jahre warten, bis man wieder Blutspenden darf.

Alle weiteren Informationen worauf man beim Blutspenden achten muss und eine detaillierte Liste der ausgeschlossenen Gruppen, finden Sie hier.

(VIENNA.AT)

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