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In Wien werden künftig Finanzschuldenberichte erstellt

Finanzstadträtin Renate Brauner hat am Donnerstag die Berichte angekündigt.
Finanzstadträtin Renate Brauner hat am Donnerstag die Berichte angekündigt. ©APA
In Zukunft wird es in Wien jährlich einen Finanzschuldenbericht geben. Dieser soll dem Gemeinderat als Beilage zum Rechnungsabschluss vorgelegt werden, hat Finanzstadträtin Renate Brauner am Donnerstag angekündigt. Enthalten sind darin etwa die Fremdmittelaufnahmen bzw. deren Einsatz.
4,349 Milliarden Euro Schulden
Das Budget für 2014

Auch die – bisher nur intern erstellte – strategische Vorschau ist künftig öffentlich einsehbar. Sie enthält unter anderem Angaben darüber, wie erwartete Abgänge abgedeckt werden sollen. Auch die Laufzeiten von Fremdmittelaufnahmen bzw. deren Verzinsung sind daraus ersichtlich. Die Vorschau wird dem Budgetvoranschlag beigelegt.

Finanzschuldenbericht für mehr Transparenz

Brauner sprach von einer “vollen Transparenzoffensive”. Man sei bei Veranlagungen auch bisher vorsichtig vorgegangen, beteuerte sie. Nun wolle man aber auch nach außen hin zeigen, wie sicher der öffentliche Haushalt gestaltet sei.

Auch der Anlass für das Transparenzpaket kam von außen – konkret aus Salzburg. Nach dem Finanzdesaster dort einigten sich die Länder auf Bestimmungen zur risikoaversen Finanzgebarung. Im Wiener Landtag wurde das entsprechende Gesetz bereits im vergangenen Juni beschlossen. Was nun folgt, ist die auf dem Gesetz fußende Verordnung. Sie wird kommenden Dienstag in einer Sitzung der Landesregierung beschlossen und soll im kommenden Jahr in Kraft treten. Der Finanzschuldenbericht bzw. die Vorlage der strategischen Vorschau sind in der neuen Regelung enthalten. Zudem werden auch neue Richtlinien für das Veranlagungsmanagement bindend.

Über die neue Verordnung in Wien

So sollen Finanzierungskosten künftig so weit wie möglich minimiert werden. Bei der Schuldenaufnahme und auch bei Veranlagungen wird weiters eine personelle Trennung durchgeführt, wie Finanzdirektor Dietmar Griebler ausführte. Konkret werden künftig die Bereiche Markt und Marktfolge (Risikomanagement) unterschieden.

Neu an der Verordnung ist nicht zuletzt auch der Geltungsbereich. An sie müssen sich nicht nur der Magistrat, sondern auch städtische Fonds bzw. Organisationen wie die Wirtschaftsagentur, die Museen oder der Tourismusverband halten. Stadtnahe Unternehmen sind davon hingegen nicht betroffen – da sie eigenen Bestimmungen wie etwa dem Aktiengesetz unterliegen. (APA)

 

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