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Hochwasser-Schäden: Versicherungen und Hilfsfonds bieten rasche Hilfe

Das Hochwasser richtet viel Schaden an Häusern und Co. an - was zahlt die Versicherung?
Das Hochwasser richtet viel Schaden an Häusern und Co. an - was zahlt die Versicherung? ©APA
Das schwere Hochwasser richtet derzeit österreichweit schwere Schäden an. Viele Betroffene sind in diesen Tagen froh, versichert zu sein und mit Schadensdeckung im Rahmen von Eigenheim-, Haushalts- und Kaskoversicherung rechnen zu dürfen. Auch der staatliche Katastrophenfonds bietet Hilfe. Worauf es dabei ankommt, lesen Sie hier.
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Die Versicherungen versprechen ihren vom Hochwasser betroffenen Kunden eine rasche und unbürokratische Schadensabwicklung. Hotlines sind eingerichtet, die Call-Center verstärkt. Hilfreich ist eine Dokumentation der Schäden mit Fotos, hieß es aus der Branche.

Bei Hochwasser-Schäden an Haus und Auto

Wie viel man von der Versicherung erhält, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Schäden am Auto fallen etwa unter die Kaskoversicherung.

Möglich ist eine Hochwasserversicherung im Rahmen der Eigenheim- und Haushaltsversicherung. Die durchschnittliche Marktregeldeckung liegt laut dem Leiter der Generali-Schadenabteilung, Erik Eybl, bei jeweils 7.500 Euro. Gegen entsprechend höhere Prämien sind auch höhere Deckungen möglich.

Dafür zahlt die Haushaltsversicherung

Bewegliche Gegenstände fallen unter die Haushaltsversicherung. Die Wiener Städtische beispielsweise hat in ihrem Basisprodukt bis zu je 16.000 Euro Deckung, ebenso die UNIQA. Bei der Allianz sind es im Standardprodukt bis zu 4.000 Euro.

Gemeldet werden kann der Schaden via Telefon, Internet oder über den Berater. Geraten wird, Fotos zu machen, denn dann kann man sich sehr schnell ein Bild von der Situation machen, wie es heißt. Wieder laut geworden ist der Ruf nach einer Pflichtversicherung für Katastrophendeckungen wie Hochwasser, Lawinen oder Erdbeben.

Auch Katastrophenfonds zahlt unter Umständen

Der staatliche Katastrophenfonds leistet allfällige Zahlungen bei Hochwasser-Schäden erst nach einer Schadensübernahme durch einen Privatversicherer.

Grundsätzlich ist Katastrophenhilfe Ländersache. Für Privatpersonen verspricht der Katastrophenfonds des Bundes laut Finanzministerium ebenfalls rasche und unbürokratische Hilfe. Auf die Frage, ob eine Aufstockung aktuell angedacht sei, wurde im Bundeskanzleramt am Montag versichert, “es wird im Katastrophenfall so viel Geld da sein, wie notwendig ist”. Die Regierung hat auch angekündigt, bei der EU um Unterstützung anzusuchen.

So viel Geld ist im Fonds vorhanden

Der Katastrophenfonds ist 2013 laut Finanzministerium mit rund 374 Mio. Euro dotiert, bisher wurden rund 115 Mio. ausgegeben, also stehen mit Stand Montag noch 259 Mio. Euro zur Verfügung. Diese Summe wird aber nicht nur für Privatschäden ausgegeben, finanziert werden daraus auch Vorbeugungsmaßnahmen (also etwa Wildbach- und Lawinenverbauung), Unterstützung der Gebietskörperschaften bei Schäden sowie Einsatzgeräte für die Feuerwehren. Heuer sind im Fonds rund 15,8 Mio. für Privatschäden vorgesehen, dazu kommt auch noch eine Reserve von 29 Mio. Euro für private Schäden.

Im Finanzministerium wird aber betont, dass die Mittel im Katastrophenfonds jederzeit aufgestockt werden können. Sobald man einen Überblick hat, kann ein entsprechender Antrag an die Bundesregierung vorbereitet werden.

Grundsätzlich ist die Katastrophenhilfe Ländersache. Der Bund bzw. der Katastrophenfonds ersetzt den Ländern 60 Prozent jener Hilfsgelder, die das Land an den Geschädigten ausbezahlt. Die Länder regeln die Abwicklung der Schadensfeststellung bis hin zur Auszahlung der Hilfsgelder. Die Höhe der Beihilfen wird in Richtlinien der Länder festgelegt.

Privatpersonen, denen Schäden durch Naturkatastrophen entstanden sind, können einen Antrag auf Unterstützung aus dem Katastrophenfonds direkt bei der jeweiligen Gemeinde stellen. Der Geschädigte muss in der Regel binnen eines Jahres die Wiederherstellung der beschädigten Gebäude durchführen und mit Rechnungen belegen können.

Als Opfer kann man in der Regel mit einer Hilfe von rund 20 bis 30 Prozent, in Härtefällen bis zu 80 Prozent des erlittenen Schadens rechnen. Zu beachten ist, dass die finanzielle Hilfe nur die Wiederherstellung entsprechend dem Zustand eines beschädigten Gebäudes vor der Katastrophe abdeckt.

Finanziert wird der Katastrophenfonds mit Abzügen vom Bundesanteil an Einkommen-, Lohn-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer in Höhe von derzeit 1,1 Prozent vom Gesamtaufkommen dieser Steuern.

Hilfe für Familien: Familienhärteausgleich

Zusätzlich hat das Familienministerium wieder einen Fonds für den Familienhärteausgleich eingerichtet. Grundvoraussetzung für eine Förderung im Rahmen des Familienhärteausgleichs ist der Bezug der Familienbeihilfe. Nach einem verkürzten Prüfverfahren stehen jeweils bis zu 2.000 Euro als Ersthilfe zur Verfügung, wenn die Lebensgrundlage durch das Naturereignis zerstört oder schwer beschädigt wurde.Wien. Je nach Schadenausausmaß sind auch höhere Unterstützungen möglich, wobei dafür eine vertiefende Prüfung notwendig ist und Hilfeleistungen von anderen Stellen berücksichtigt werden. Schäden an Ferienhäusern oder Ferienwohnungen werden nicht unterstützt. Antragsformulare stehen auf der Homepage des Familienministeriums zum Download zur Verfügung.

Um im Falle von großen Naturkatastrophen solidarische Hilfe leisten zu können, gibt es außerdem den SOLIDARITÄTSFONDS DER EUROPÄISCHEN UNION (EUSF). Finanzhilfen des EUSF können bis zu einer Obergrenze von einer Mrd. Euro pro Jahr mobilisiert werden. Der Fonds ist kein Soforthilfeinstrument, wie auf der Homepage der EU-Kommission betont wird, die Finanzhilfen können mehrere Monate dauern. Die einzelnen Hilfen müssen vom Europäischen Parlament und dem Rat auf Vorschlag der Kommission genehmigt werden.

Die unmittelbaren Schäden eines Mitgliedsstaates müssen drei Mrd. Euro bzw. 0,6 Prozent des Bruttonationaleinkommens überschreiten. Ausnahmsweise kann der Fonds auch im Falle einer “außergewöhnlichen regionalen Katastrophe” in Anspruch genommen werden, wenn sie die Mehrheit der Bevölkerung einer Region in Mitleidenschaft zieht und schwere und dauerhafte Auswirkungen auf deren wirtschaftliche Stabilität und die Lebensbedingungen hat. Ein Beispiel dafür ist die Hochwasserkatastrophe in Österreich im August 2005.

Anlass für die Schaffung des EUSF waren die schweren Überschwemmungen in Mitteleuropa im Sommer 2002. Seitdem wurde der Fonds in über 50 Katastrophenfällen in Anspruch genommen, bisher wurden 23 verschiedene europäische Länder mit über 3,2 Mrd. Euro unterstützt. Österreich erhielt bisher rund 149 Mio. Euro.

Betroffene Betriebe dürfen auf 10.000 Euro hoffen

Die Wirtschaftskammer und die Sozialversicherung versprechen Betrieben mit Hochwasserschäden rasche und unbürokratische Hilfe. “Die Soforthilfe beträgt pro Schadensfall zehn Prozent des entstandenen Schadens bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro. Jeder in Not geratene Betrieb kann die Soforthilfe direkt über seine Landeskammer beantragen”, so WKÖ-Präsident Christoph Leitl am Montag in einer Aussendung.

Wien. SVA Obmann-Stv. Peter McDonald ergänzte: “Wir bieten diesen auch Stundungen und Ratenvereinbarungen für die Bezahlung ihrer Versicherungsbeiträge an.”

Ein Hilfszusage gab es auch von der Erste Bank. Sie bietet ab sofort das “Hochwassersoforthilfekonto” mit einer Finanzierung zu 2 % (fix für 5 Jahre) von bis zu 50.000 Euro ohne Bearbeitungsprovision an. Die Finanzierung steht für Privat-, Firmenkunden und Freiberufler für Soforthilfe zur Verfügung.

Zusätzlich hat die Erste Bank auch ein Spendenkonto eingerichtet: Kontonummer 012 34560 BLZ 20111, Kennwort Hochwasser Österreich. Allen Mitarbeitern der Erste Bank wird ein Sonderurlaub im Ausmaß von drei Tagen ermöglicht, um bei Hilfsmaßnahmen mit anzupacken.

(apa/red)

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