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Heinz Fischer dankt ab: So läuft der Abschied des Bundespräsidenten

Heinz Fischer dankt als Bundespräsident ab.
Heinz Fischer dankt als Bundespräsident ab. ©APA/Herbert Neubauer
Während die Entscheidung über seine Nachfolge erst im Oktober fallen wird, scheidet Heinz Fischer nach zwölf Jahren aus dem Amt als Bundespräsident.

Am Freitag ist es endgültig so weit. Bundespräsident Heinz Fischer dankt nach zwölf Jahren mit Ende seiner Amtszeit ab. Ihm zu Ehren veranstalten die beiden Parlamentskammern eine Festsitzung, bei der das Staatsoberhaupt ein letztes Mal in dieser Funktion eine Rede halten wird.

20 Minuten wird Fischer Zeit gegeben, Botschaften an das offizielle Österreich zu richten. Dieses ist im historischen Sitzungssaal des Parlaments wie stets in solchen Fällen umfassend vertreten. Neben der Regierung und den Vertretern von National- und Bundesrat sind auch unter anderem die Spitzenrepräsentanten der Religionsgemeinschaften und der Höchstgerichte geladen.

Hinzu kommen noch fünf Jugendliche, die bei Fischers erster Präsidenten-Kür Erstwähler waren und von Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) zu der Festsitzung geladen sind. Auch eine kurze Unterredung der heute 30-Jährigen mit dem Bundespräsidenten ist geplant.

Heinz Fischer: Fanfaren beim Einzug

Feierlich ist schon Fischers Empfang. Der Bundespräsident wird von Nationalratspräsidentin Bures und Bundesratspräsident Mario Lindner (SPÖ) persönlich abgeholt und später auch unter Fanfaren-Klängen in den Sitzungssaal begleitet. Die Chefs der Parlamentskammern werden in kürzeren Reden dann die Leistungen Fischers noch einmal würdigen, ehe er selbst das Wort ergreift.

Begleitet wird die gesamt rund einstündige Festsitzung von den Wiener Philharmonikern, die unter anderem ein Mozart-Stück zum Besten geben. Das Musik-Programm wurde übrigens mit den Vorstellungen Fischers abgestimmt.

Eigentlich sollte ja nach der Verabschiedung der neue Bundespräsident angelobt werden. Angesichts der vom VfGH verfügten Neuwahl (am 2. Oktober) wird jedoch fürs erste das Nationalratspräsidium als Kollegialorgan die Aufgaben des Staatsoberhaupts übernehmen müssen.

(APA, Red.)

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