18. November 2011 12:46; Akt.: 18.11.2011 12:58

Haarfärbeverbot für Teenies unter 16 Jahren

Die neue EU-Richtlinie bezüglich Haar-Colorationen besagt, dass Personen unter 16 Jahren nicht mehr coloriert werden dürfen. Mit einer Nachfrist bis 31. Oktober 2012 müssen alle Haarfärbeprodukte mit dem Vermerk „Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht geeignet“ versehen werden. (Im Bild Katharina Strassl) Die neue EU-Richtlinie bezüglich Haar-Colorationen besagt, dass Personen unter 16 Jahren nicht mehr coloriert werden dürfen. Mit einer Nachfrist bis 31. Oktober 2012 müssen alle Haarfärbeprodukte mit dem Vermerk „Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht geeignet“ versehen werden. (Im Bild Katharina Strassl)
Diskussionen sind bei so einem Thema vorprogrammiert. Eine neue EU-Richtlinie, die 2012 in Kraft treten soll, verbietet streng genommen, dass sich Teenies unter 16 Jahren ihre Haare färben. Vienna Online fragte bei der Wiener Friseur- und Haarfarbexpertin Katharina Strassl nach!

Vienna Online: Worauf bezieht sich die neue Richtlinie der EU?
Strassl: Der Grund warum die EU Handlungsbedarf sieht, ist ein tragischer Todesfall aus dem Jahr 2009. Ein junges Mädchen ist nach einem Haarfärbevorgang an einer schweren allergischen Reaktion gestorben. Daher soll es jetzt einen Warnhinweis geben, dass gewisse Produkte für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren nicht geeignet sind.

Vienna Online: Welche Haarfarben sind betroffen?
Strassl: So wie es derzeit aussieht, werden alle Haarfarben und Tönungen davon betroffen sein.

Vienna Online: Was gibt es für Alternativen?
Strassl: Produktalternativen werden wir erst sehen, bis die Kennzeichnungsfrist abgelaufen ist. Nicht gekennzeichnete Produkte können dann als Alternativen verwendet werden… Wobei es derzeit so aussieht, als werden wirklich alle Produkte mit diesen Warnhinweisen versehen. Alternativ können natürlich Strähnen gemacht werden… bei dieser Technik kommt der Farbbrei nicht mit der Kopfhaut in Kontakt…

Vienna Online: Keine Colourtrips à la Rihanna, Lady Gaga, etc. für junge Girlies mehr?
Strassl: Sieht ganz so aus… Außer mit Strähnentechniken (lacht)

Vienna Online: Bezieht sich das Haarfärbeverbot auch auf junge Berufsanfänger (Friseur-Lehrlinge) oder reichen hier Handschuhe beim Farbe auftragen?
Strassl: Die Auszubildenden müssen seit jeher mit Handschuhen arbeiten… in diesem Bereich wird sich nichts verändern, nur auf ihre eigenen coolen, flippigen Haarfarben werden sie verzichten müssen.

Vienna Online: Mit welchen Konsequenzen muss ein Friseur rechnen, der bei Färbewilligen unter 16-Jährigen a) keinen Ausweis verlangt, und b) wissentlich unter 16-Jährigen die Haare färbt?
Strassl: Also grundsätzlich färbt ein fürsorglicher Friseur keinem Kind die Haare!! Kopfhaut und Haare von Kindern sind viel zu sensibel und es kann zu Langzeitschäden kommen. Ab dem Moment, ab dem die Produkte mit dem Warnhinweis gekennzeichnet sind, müssen wir uns bei Jugendlich per Ausweis (am besten mit der E-Card) vergewissern, dass sie mindestens 16 Jahre alt sind.

Vienna Online: Haften die Eltern, wenn sich ihre Teenie-Kids die Haare zu Hause heimlich färben?
Strassl: Eltern haften grundsätzlich dafür, wenn ihren Kindern etwas zustößt…. Tragend wird das natürlich immer erst wenn einmal etwas passiert ist. Grundsätzlich gilt: HAARFARBEN gehören vom Profi gemacht!!! Es kommt auch keiner auf die Idee sich selbst zu tätowieren…! :-)

Vienna Online: Mit welchen Konsequenzen müssen die Eltern rechnen?
Strassl: Inwieweit die Eltern mit echten Konsequenzen rechnen müssen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und Jugendliche mit einem allergischen Schock ins Krankenhaus müssen, ist denke ich, noch nicht geklärt… derzeit sind die Informationen die uns zu diesem Thema erreichen, mehr als schwammig! Und auf den Warnhinweisen steht nur “ist nicht geeignet” und nicht “ist untersagt”.

Vienna Online: Stimmt es, dass das Kassa-Personal im Drogerie- und Lebensmittel-Einzelhandel (z.B. bipa, Billa, etc.) bei Jugendlichen den Ausweis verlangen und ihnen evtl. den Kauf eines Haarfärbeproduktes verweigern müssen, wenn diese unter 16 sind?
Strassl: Auch das wird sich weisen … da es sich ja eigentlich nur um eine Empfehlung und nicht um ein Verbot handelt. Wir Friseure werden uns auf jeden Fall daran halten … Sonst haften wir für etwaige Schäden!


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