Grüne Bedingungen für Zustimmung zu ESM
Hintergrund: Um den ESM wie geplant mit 1. Juli in Kraft setzen zu können, muss die sogenannte “No Bailout-Klausel” des EU-Vertrages geändert werden. Sie besagt, dass weder die EU noch die einzelnen Mitgliedsstaaten für Verbindlichkeiten anderer EU-Länder haften dürfen (Art. 125 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU). Daher soll nun eine Ausnahmebestimmung in Artikel 136 eingefügt werden, die die Errichtung eines “Stabilitätsmechanismus” ermöglicht, “wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren.”
Da FPÖ und BZÖ den ESM und die Griechenland-Hilfe ablehnen, bleiben der Koalition für die nötige Zweidrittelmehrheit nur die Grünen. Die stellen allerdings Bedingungen, wie Kogler betonte: So soll das Parlament ein Mitspracherecht bei allfälligen weiteren Hilfspaketen des ESM für anderen Länder erhalten, außerdem will man Garantien für die Einführung einer europaweiten Finanztransaktionssteuer haben. Die ebenfalls geforderte Beteiligung privater Investoren an den Hilfspaketen sieht Kogler bereits weitgehend umgesetzt.
Offizielle Verhandlungen hat es bisher nicht gegeben. Im Kanzleramt sieht man dafür allerdings noch ausreichend Zeit. Geplant ist laut Kanzler-Sprecher Nedeliko Bilalic nämlich, dass man die Ratifizierung des Stabilitätsmechanismus durch das Parlament bis Mai über die Bühne bringt. Seine Arbeit aufnehmen soll der ESM dann im Juli. Der österreichische Beitrag soll bei insgesamt 2,25 Mrd. Euro liegen, die in insgesamt fünf Tranchen eingezahlt werden – ein bis zwei Tranchen (also 900 Mio. Euro) schon heuer.