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Grasser-Prozess: "Beruf ist Beruf, privat ist privat!"

Karl Heinz Grasser betont erneut, keine Informationen an Meischberger weitergegeben zu haben.
Karl Heinz Grasser betont erneut, keine Informationen an Meischberger weitergegeben zu haben. ©APA/Georg Hochmuth
Der Korruptionsprozess rund um Karl-Heinz Grasser geht weiter. Er betont erneut, keine Informationen der damaligen Vergabeverfahren an Walter Meischberger weitergegeben zu haben. "Beruf ist Beruf und privat ist privat", sagte Grasser.
Grasser Befragung geht weiter
Grasser beharrt auf Pflicht

Am heutigen 47. Prozesstag im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und andere hat sich Richterin Marion Hohenecker auf Spurensuche beim sogenannten “Schwiegermuttergeld” gemacht. Konkret ging sie mit Grasser fast alle Wochenenden des Jahres 2005 und Anfang 2006 durch, als Grasser die 500.000 Euro bar von seiner Schwiegermutter in der Schweiz erhalten haben will.

Grasser soll 50.000 Euro von Schwiegermutter erhalten haben

Grasser gibt an, das Geld in drei Tranchen, jeweils an einem Wochenende, von seiner Schwiegermutter in deren Wohnung im Ort Zug in der Schweiz bekommen zu haben, und dann im Auto nach Wien gebracht zu haben, wo er es in der Meinl Bank in bar einzahlte. Zuerst 100.000, dann 330.000 und dann 70.000 Euro habe er von seiner Schwiegermutter, Teil der vermögenden Swarovski-Familie, bekommen. In den Einvernahmen vor den Ermittlern sagte Grasser aus, seine Schwiegermutter habe ihm das Geld nur zur Veranlagung für sie überlassen. Jetzt im Prozess spricht Grasser hingegen von einem “großzügigen Geschenk” seiner Schwiegermutter an seine Frau und seine Kinder aus Anlass der Hochzeit. Er habe damals in den Einvernahmen seine Familie schützen wollen, rechtfertigt er seine früheren anderen Aussagen.

Die Ermittler haben aufgrund der Flug- und Kalenderdaten Bewegungsprofile erstellt von Grasser, seiner Frau Fiona und seiner Schwiegermutter. Demnach könne es in dem betreffenden Zeitraum kein Wochenende gegeben haben, an dem alle drei gemeinsam im Zug gewesen sein konnten, heißt es in der Anklage. Fiona Grasser als Ehegattin, Marina Giori-Lhota und Adalbert Lhota als Schwiegereltern von Karl-Heinz Grasser hätten berechtigterweise von ihrem Aussagebefreiungsrecht Gebrauch gemacht.

Medienklage als Beweis für Paris-Aufenthalt

Grasser weist den Vorhalt zurück, das Bewegungsprofil der Ermittler sei “inferior” und in vielen Punkten falsch. Es sei nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt sei. Die Richterin konzentrierte sich heute auf die Angaben zu Grassers Flügen und seinen offiziellen Terminkalender, der im Finanzministerium geführt wurde. Dabei stützte sie sich einmal auch auf eine Medienklage, die Grasser damals wegen Fotos vom Pariser Flughafen vom März 2005, auf denen er mit Fiona Zärtlichkeiten austauschte, erhoben hatte. Das sei wohl ein Beweis, dass er an diesem Wochenende wirklich in Paris gewesen sei, meinte sie. Zuvor hatte Grasser noch in Frage gestellt, ob er da überhaupt in Paris gewesen sei, da in den Aufzeichnungen kein Hinflug zu finden war. Da hätte ihn ja eine “bezaubernde Jeannie” hinbringen müssen, scherzte er.

Laut Richterin gab es vor der zweiten Einzahlung bei der Meinl Bank zwei mögliche Wochenenden, wo Grasser in Zug gewesen sein könnte. Allerdings war Grasser danach nicht direkt nach Wien gefahren, sondern etwa einmal nach Innsbruck und von dort aus nach Italien geflogen. Wo hätte er denn das Geld inzwischen deponieren können, fragte sie ihn. Er könne sich wirklich nicht mehr erinnern, das Ganze sei 13 Jahre her, sagte Grasser. Er wisse genau, dass es die drei Geldübergaben seiner Schwiegermutter an ihn gegeben habe, aber kein genaues Datum mehr.

Geld-Geschenk von Schwiegermutter “unüblich”

Das großzügige 500.000-Euro-Geschenk seiner Schwiegermutter sei für ihn “unüblich” gewesen, meinte Grasser. Allerdings hatte er selber von seinen Eltern eine Million Euro bekommen – für seine Wohnungen, als vorgezogenes Erbe, wie er heute auch erläuterte.

Die 500.000 Euro brachte er in drei Tranchen bar zur Meinl Bank, wo sie ein Mitarbeiter ohne Übernahmebestätigung entgegen nahm und auf ein Konto der Schweizer Ferint AG einzahlte. Mit dem dort Zuständigen schloss Grasser nach eigenen Angaben einen Treuhandvertrag, den er in beglaubigter Abschrift den Ermittlern vorlegte. Vermittelt habe ihm das alles der Banker Julius Meinl, den er nach einer “diskreten” Veranlagungsmöglichkeit gefragt habe, denn er selber sei ja Finanzminister gewesen.

Dass sich das Geld – vermehrt durch einen Hypo-Alpe-Adria-Genussschein und die Veranlagung in Meinl-Wertpapiere – schließlich auf dem Konto der Briefkastengesellschaft Mandarin vom Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki mit Geld aus der Buwog-Millionenprovision vermischte, ist für Grasser nichts Verwerfliches. Wicki habe eben drei Verrechnungskreise auf seinem Konto gehabt – eines für Meischberger, eines für sich selbst und eines für das Geld von Grassers Schwiegermutter.

Der Prozess geht nach der Sommerpause am 18. September weiter.

(APA/Red.)

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