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Graffiti-Sprayer "Puber" von Gutachten belastet: 88 weitere Delikte

"Puber" werden noch Dutzende Delikte mehr angelastet
"Puber" werden noch Dutzende Delikte mehr angelastet ©APA
Mit seinem mäßig originellen Schriftzug dürfte Graffiti-Sprayer "Puber" in Wien Dutzende Hauswände besprüht haben. Er sitzt seit 9. März wegen schwerer Sachbeschädigung im Landesgericht in U-Haft und wird nun von einem grafologischen Gutachten belastet.
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Auf Basis eines Schriftzugs, der eindeutig dem 29-Jährigen zugerechnet werden kann, soll der Gutachter ihm vorerst 88 weitere Fakten ankreiden.

“Puber”: Identität seit Mai 2013 bekannt

Wie am Montag aus Ermittlerkreisen in Erfahrung zu bringen war, dürfte die Polizei bereits seit Mai 2013 gewusst haben, wer hinter dem Pseudonym “Puber” steckt. Nach der Festnahme des gebürtigen Schweizers wurden die Erhebungen insofern erleichtert, als der Verdächtige bei einer Sprüh-Aktion von einem Security-Angestellten überrascht und angehalten worden war.

Security erwischte berüchtigten Graffiti-Sprayer

Er soll diesen sodann angebettelt haben, nicht die Polizei zu rufen, und dafür bereit gewesen sein, dem Security-Mann einen Ausweis zu zeigen.

Dieser kopierte den Ausweis, und auf der Kopie soll der 29-Jährige nicht nur seinen richtigen Namen, sondern auch das von ihm gewählte Pseudonym “Puber” niedergeschrieben haben.

Grafologisches Gutachten belastet “Puber”

Auf Basis dieser Fakten dürfte feststehen, dass “Puber” jedenfalls für die Verunstaltung jener Fassade verantwortlich war, vor der ihn der Security gestellt hatte. Die Strafverfolgungsbehörden haben in weiterer Folge einen Gutachter beigezogen, der diese “Verunzierung” mit weiteren “Puber”-Schriftzügen verglichen hat. 88 Übereinstimmungen mit dem Vergleichsmaterial sollen von dem Experten bisher festgestellt worden sein.

Überwachungskamera zeichnete Treiben auf

Weiters wird der 29-Jährige von einer Aufnahme aus einer Überwachungskamera belastet, die eine seiner Aktionen gefilmt hat. Auf der Video-Aufnahme soll der Schweizer deutlich erkennbar beim Sprayen zu sehen sein.

Haft: Sechs Monate bis fünf Jahre

Die Justiz geht derzeit von einem Schaden von über 50.000 Euro aus. Das Strafgesetzbuch sieht dafür sechs Monate bis fünf Jahre Haft vor. Ob die U-Haft gegen den Schweizer aufrechterhalten wird, wird der nächste Haftprüfungstermin am kommenden Wochenende klären.

(apa/red)

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