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Ganzjährige Öffnungserlaubnis für Schanigärten in Wien gefordert

Auch bei niedrigeren Temperaturen sitzen einige Gäste gerne im Schanigarten.
Auch bei niedrigeren Temperaturen sitzen einige Gäste gerne im Schanigarten. ©APA
Die Wintersperre der Schanigärten der Wiener Kaffeehäuser ist gesetzlich streng geregelt. Zwischen Anfang Dezember und Ende Februar dürfen Gäste im Freien nicht mehr bewirtet werden. Das sollte sich ändern, meint Berndt Querfeld, Obmann der Wiener Kaffeesieder. Im Rathaus lehnt man diesen Vorstoß eher ab.
Schanigärten werden teurer
Wintergärten statt Schanigärten

Es tue ihm als Unternehmer, Touristiker und Bürger leid, wenn etwa Mitte Februar die Sonne scheine, Leute in den Parks säßen und Wurstsemmeln äßen, aber niemand seinen Kaffee draußen trinken könne, verwies Querfeld auf andere Städte wie Oslo oder Berlin, wo dies sehr wohl möglich sei. Außerdem sei nicht einzusehen, dass Gastronomen auf Wiener Märkten oder auf Grundstücken im Bundeseigentum – etwa in Schönbrunn oder der Hofburg – sehr wohl das ganze Jahr einen Schanigarten betreiben können.

Öffnungszeiten der Wiener Schanigärten streng

Geregelt sind die städtischen Richtlinien in der Gebrauchsabgabe, die kürzlich von Stadt und Wirtschaftskammer neu ausverhandelt wurde. Die Einigung enthält neben Staffelungen und teils deutlichen Steigerungen der Schanigarten-Gebühren auch die Ausweitung der Genehmigungsfrist bis Ende statt bisher Mitte November. Das Verhandlungsergebnis wird derzeit in einen Gesetzestext gegossen. “Wir haben unsere Forderung in die Stellungnahme geschrieben. Wenn die Wirtschaftskammer ernst genommen wird, was ja hin und wieder vorkommen soll”, dann könne man den Passus noch einfügen.

Ganzjährige Öffnungserlaubnis wird diskutiert

Querfeld räumte ein, dass die Winter-Genehmigung wohl nur “eine Handvoll” Unternehmer nützen würden: “Das wäre kein Massenphänomen.” Die Stadt führe ständig die “Anrainer-Leier” und Behinderungen bei der Schneeräumung ins Treffen. Das sei nicht nachvollziehbar. Gerade im Winter würde man ohnehin nur tagsüber draußen sitzen. Und die Verpflichtung, Tische und Sessel jeden Abend wegzuräumen, könne man ja in die Genehmigungsauflagen schreiben: “Ich bin auch gegen die Schaffung von Überwinterungsmöglichkeiten für Gastgartenmöbel auf öffentlichem Grund.” Das “Energiefresser”-Argument bezüglich Heizschwammerl lässt der Landtmann-Chef ebenfalls so nicht gelten. Eine Gastro-Kaffeemaschine brauche pro Stunde mehr Strom als drei Wärmepilze.

 Im Büro der zuständigen Stadträtin Renate Brauner erteilte man Querfelds Forderung in naher Zukunft eine Absage. Die Neuregelung der Gebrauchsabgabe werde nun einmal so eingeführt wie ausverhandelt. “Weiteren Gesprächen verschließen wir uns aber nicht”, betonte ein Sprecher. Aufgabe der Politik sei es aber, unterschiedliche Interessen unter einen Hut zu bringen – und dazu gehörten neben jenen der Gastronomen etwa auch die der Anrainer. (APA)

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