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Frankreichs Oberstes Verwaltungsgericht setzt Burkini-Verbot aus

Frankreichs Oberstes Verwaltungsgericht hat die umstrittenen Burkini-Verbote an französischen Stränden gekippt.
Frankreichs Oberstes Verwaltungsgericht hat die umstrittenen Burkini-Verbote an französischen Stränden gekippt. ©AFP PHOTO / FETHI BELAID
Frankreichs Oberstes Verwaltungsgericht hat die umstrittenen Burkini-Verbote an französischen Stränden für unrechtmäßig erklärt. In einer Grundsatzentscheidung setzte der Staatsrat in Paris am Freitag das im Badeort Villeneuve-Loubet verhängte Verbot des muslimischen Ganzkörperbadeanzugs aus.

Die Freiheitsrechte könnten nur bei “erwiesenen Risiken” für die öffentliche Ordnung eingeschränkt werden, urteilten die Richter.

Die Burkini-Verbote haben in Frankreich eine erbitterte Debatte ausgelöst. Seit dem islamistischen Anschlag von Nizza mit 86 Toten haben mehr als 30 Gemeinden solche Verbote an ihren Stränden verhängt. Die Bürgermeister begründen dies mit der angespannten Stimmung in Frankreich: Muslimische Badebekleidung könne als Provokation empfunden werden und zu Störungen der öffentlichen Ordnung führen.

“Emotionen und Sorgen” keine Rechtfertigung

Der von Menschenrechtsgruppen angerufene Staatsrat erklärte nun, eine solche Begründung sei unzureichend. Für ein Verbot müsse es vielmehr “erwiesene Risiken” für die öffentliche Ordnung geben. Die unter anderem durch den Anschlag von Nizza ausgelösten “Emotionen und Sorgen” alleine könnten keine Rechtfertigung sein.

Das Oberste Verwaltungsgericht machte auch deutlich, dass die Bürgermeister keine Badebekleidung verlangen können, welche die “Laizität” respektiert. Diese Formulierung findet sich in den Burkini-Verboten wieder.

Gericht fällt Grundsatzentscheidung

Konkret befassten sich die Richter mit nur einem Burkini-Verbot, jenem aus dem südfranzösischen Villeneuve-Loubet. Ihr Urteil vom Freitag ist aber eine Grundsatzentscheidung und damit für alle Verwaltungsgerichte des Landes bindend. Das bedeutet aber nicht, dass alle anderen Burkini-Verbote automatisch aufgehoben sind – zunächst muss juristisch gegen sie vorgegangen werden.

“Ja, es gibt eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Religionsfreiheit, und der Bürgermeister hatte nicht die Befugnis, diese Freiheit einzuschränken”, sagte Klägeranwalt Patrice Spinosi nach der Bekanntgabe der Entscheidung.

Muslime und Menschenrechtsorganisationen begrüßen die Entscheidung

Der Zentralrat der französischen Muslime begrüßte den Richterspruch. “Das ist ein Sieg des Rechts und der Weisheit, der das Zusammenleben in unserem Land fördern wird”, sagte Vize-Chef Abdallah Zekri. Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International begrüßte das Urteil. “Diese Verbote erhöhen nicht die öffentliche Sicherheit, sondern fördern die öffentliche Demütigung” muslimischer Frauen, erklärte Europadirektor John Dalhuisen.

(APA/AFP)

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