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Finanzierung des Erwachsenenschutzgesetzes bleibt Streitfrage

Justizminister Josef Moser sei das Gesetzesvorhaben wichtig.
Justizminister Josef Moser sei das Gesetzesvorhaben wichtig. ©APA
In der Frage um die Finanzierung des Erwachsenenschutzgesetzes ist man sich innerhalb der ÖVP weiterhin uneinig: Während das Finanzministerium kein zusätzliches Geld gibt, argumentiert das Justizministerium, dass die Finanzierung Teil der Budgetverhandlungen sei.
Verschiebung aus Kostengründen
Lebenshilfe enttäuscht

Um die Finanzierung des Erwachsenenschutzgesetzes gibt es weiterhin ein Gezerre zwischen den ÖVP-geführten Ministerien für Justiz und Finanzen. Das Finanzministerium betonte Donnerstagvormittag einmal mehr, dass es keine zusätzlichen Mittel geben könne und das Justizministerium durch Umschichtungen in seinem Budget seine Aufgaben zu gewährleisten habe.

Aus dem Justizministerium hieß es wiederum, dass die Finanzierung des Erwachsenenschutzgesetzes Teil der Budgetverhandlungen sei. Minister Josef Moser sei das Gesetzesvorhaben wichtig. “Die gesamte Regierung ist dafür, dass das Gesetz rechtzeitig in Kraft tritt.”

Erwachsenenschutzgesetz aus Kostengründen verschoben

Das Erwachsenenschutzgesetz sollte mit 1. Juli in Kraft treten. Es wurde im Vorjahr von allen Parteien im Parlament einstimmig beschlossen und soll das 30 Jahre alte Sachwalterrecht ablösen. Mit den neuen Bestimmungen soll die Handlungsfähigkeit von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder intellektuellen Beeinträchtigung nicht mehr pauschal eingeschränkt werden. Stattdessen soll die Vertretung in abgestuften Formen passieren, je nachdem, in welchem Ausmaß ein Mensch Unterstützung benötigt.

Dabei sind die Kosten für die Umsetzung, wie am Mittwoch bekannt wurde, fast doppelt so hoch als im Vorblatt zum Gesetzestext angegeben. Im Zuge der Gesetzwerdung wurde der finanzielle Aufwand offenbar schöngerechnet. Im Begutachtungsentwurf aus dem Jahr 2016, der vom damaligen Justizminister und künftigen Verfassungsrichter Wolfgang Brandstetter (ÖVP) erstellt wurde, ist man nämlich noch von einem Finanzierungsaufwand zwischen 16,7 Mio. Euro im Jahr 2018 und von 17,5 Mio. Euro im Jahr 2022 ausgegangen. Im späteren Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2017 wurden die Kosten nur mehr mit 9,5 Mio. im Jahr 2018 angegeben und sollten in den nächsten Jahren kontinuierlich sinken und bis 2022 auf Null zurückgehen. Justizminister Moser bestätigte am Mittwoch, dass er für die Umsetzung 17 Mio. Euro im Jahr braucht.

Finanzministerium gibt kein zusätzliches Geld

Auch die Richter betonten, dass die Umsetzung des Gesetzes ohne zusätzliche Mittel nicht möglich sei. “Mit dem neuen Erwachsenenschutzgesetz kommt besonders in den ersten Jahren ein erheblicher Mehraufwand auf die Gerichte zu, der mit dem derzeitigen Personalstand nicht zu bewältigen ist”, hieß es in einer Aussendung der Richtervereinigung am Donnerstag.

Innerhalb des ersten Jahres nach Inkrafttreten seien alle rund 65.000 derzeit bestehenden Sachwalterschaften dahin gehend zu prüfen, ob ein Genehmigungsvorbehalt auszusprechen ist. Also, ob die Wirksamkeit von bestimmten rechtsgeschäftlichen Handlungen davon abhängig zu machen ist, dass der gerichtliche Erwachsenenvertreter diese genehmigt. In weiterer Folge ist in einem aufwendigen Verfahren zu prüfen, ob ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter weiterhin nötig ist oder Alternativen bestehen.

Neben dem nötigen Personal für die Erwachsenenschutzvereine werden dafür – wie bereits im Begutachtungsentwurf des Justizministeriums dargelegt – gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dringend auch zusätzliche Richter, Rechtspfleger und Kanzleimitarbeiter benötigt. “Die Pflegschaftsgerichte sind mit dem derzeitigen Personalstand nicht in der Lage, diese Aufgabe zu bewältigen. Die Richterschaft fordert daher das für die Umsetzung und den Erfolg der Reform nötige Personal und Budget”, so die Richtervereinigung.

Kräuter kritisiert in Genf Regierungspläne

Volksanwalt Günther Kräuter, auch Generalsekretär des “International Ombudsman Institut”, hat Donnerstagvormittag in Genf vor Hunderten Repräsentanten von Menschenrechtsinstitution aus aller Welt die Pläne der Regierung, das Erwachsenenschutzgesetz zu verschieben, kritisiert.

Kräuter warnte vor dem jährlichen Meeting der Globalen Allianz nationaler Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI ) zum Thema “Autonomie und Unabhängigkeit alter Menschen” vor einer Verschiebung des heimischen Erwachsenenschutzgesetzes. “Finanzielle Gründe sind keinesfalls akzeptabel, es geht um Menschenwürde und Menschenrechte, da darf es keine Kompromisse geben.” Der Volksanwalt kündigte vor dem internationalen Gremium auch volle Unterstützung der Kampagne der österreichischen Zivilgesellschaft durch die Volksanwaltschaft an.

Jarolim: “Riesige Frotzelei” des Finanzministers

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim ist schwer empört über das Vorgehen der ÖVP-Regierungsmannschaft beim Erwachsenenschutzgesetz: “Die Ärmsten der Armen werden verhöhnt”, sagte er am Donnerstag zur APA. Dem Finanzminister Hartwig Löger wirft Jarolim eine “riesige Frotzelei” vor – und Kanzler Sebastian Kurz, der einmal mehr nur durch Abwesenheit glänze, “politische Feigheit”. Es wäre Aufgabe des Kanzlers, die wegen der Finanzierung des Gesetzes “völlig zerstrittenen” ÖVP-Ministerien auf Linie zu bringen – und klarzustellen, was Sache ist. Aber: “Von Führungsqualität des Kanzlers ist hier einmal mehr keine Spur zu sehen”, meinte Jarolim.

Dass erst von der Verschiebung der Sachwalterschaftsreform gesprochen, dann doch die Umsetzung angekündigt wurde und letztlich der Finanzminister erklärt habe, es gebe doch nicht das notwendige Geld dafür, sei eine “riesige Frotzelei” – auch zahlreicher Betroffener.

Kommt das Gesetz nicht wie vorgesehen Mitte des Jahres, wäre das ein “Armutszeugnis besonderer Art”. Schließlich würde – in “rücksichtslosem und abstoßendem Verhalten” – besonders unterstützungsbedürftigen Menschen ein “Lebensabend in Würde und Anstand verunmöglicht”, betonte Jarolim auch in einem Antwortschreiben an zahlreiche betroffene Menschen und Organisationen, die sich an den SPÖ-Justizsprecher gewandt haben.

(APA/Red)

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