Das Verbot ist derzeit vom VwGH außer Kraft gesetzt, da ansonsten “ein unverhältnismäßiger Nachteil” bestünde.”Wenn der ORF in Social Media nicht mehr anzutreffen ist, wird den Gebührenzahlern ein wesentlicher Kanal genommen, um mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten”, heißt es in der VfGH-Beschwerde von Niko Alm, die Rechtsanwalt Wolfgang Renzl formuliert hat.
Niko Alm kritisiert ORF-Facebook-Verbot
Er stößt sich vor allem an einer Tatsache: “Dem Gesetzgeber mag zuzugestehen sein, dass es aus medienwettbewerbsrechtlicher Sicht nicht Aufgabe des ORF sein kann, selbst soziale Netzwerke à la Facebook bereitzustellen. Offenbar, um Umgehungen zu vermeiden, wird aber auch noch gleich die “Verlinkung” auf ein soziales Netzwerk sowie eine Kooperation mit einem sozialen Netzwerk verboten.”
Der ORF selbst hatte nach dem negativen Ausgang seiner Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einen neuen Antrag auf aufschiebende Wirkung beim VfGH gestellt. Anlass ist ein Bescheid von Bundeskommunikationssenat (BKS) und Medienbehörde, wonach die Facebook-Aktivitäten des ORF nicht dem ORF-Gesetz entsprächen. Insgesamt 39 entsprechende Auftritte im sozialen Netzwerk wurden beanstandet.
Unterstützer der Beschwerde
Niko Alms Beschwerde gegen das Facebook-Verbot für den ORF wird vom Grünen Mediensprecher Dieter Brosz sowie den Kleinparteien NEOS, JuLis und Piraten inhaltlich unterstützt.
(apa/red)