EU macht bei Frauenquote in Aufsichtsräten Tempo
Demnach gilt dieses Ziel für börsennotierte Unternehmen und soll bis zum 1. Jänner 2020 umgesetzt sein. Bei Verstößen drohen dem Blatt zufolge Bußgeld, ein Entzug von Subventionen oder ein Ausschluss von öffentlichen Wettbewerben. Die Entscheidung über Sanktionen solle aber bei den Mitgliedstaaten liegen.
Wie die “WamS” weiter berichtete, sind kleinen und mittlere Unternehmen (KMU) von den Regelungen ausgeschlossen, auch wenn sie börsennotiert sind. So seien Familienunternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro ausgenommen. Den Plänen müssen EU-Parlament und Mitgliedstaaten im EU-Rat zustimmen.
Bundesarbeitministerin Ursula von der Leyen lobte die Vorschläge der luxemburgischen Politikerin. “Wenn die Länder Europas international wettbewerbsfähig bleiben wollen, dann geht das nicht ohne Frauen an der Spitze”, sagte von der Leyen dem Blatt.
Reding macht sich schon länger für eine europaweite Frauenquote in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen stark. Sie hatte zuletzt für Anteile von 30 Prozent bis 2015 und von 40 Prozent bis zum Jahr 2020 geworben. In deutschen Vorstandsetagen sind Frauen mit einem Anteil von 3 Prozent die Ausnahme. In Aufsichtsräten kommen sie auf 10 bis 15 Prozent der Mitglieder.