Das kleine Mädchen war am vergangenen Wochenende gestorben, nachdem es während der OP einen Lungenkrampf erlitten hatte und aus der Narkose nicht mehr aufwachte. In einer Pressekonferenz am Dienstag nahmen die verantwortlichen Ärzte – sichtlich betroffen – Stellung: Laut interner Untersuchung konnte kein Fehlverhalten festgestellt werden. “Es handelte sich um eine Komplikation, wie sie mir noch nie untergekommen ist”, meinte ein Anästhesist.
Vierjährige nach “Routineeingriff” gestorben
In etwa 150 Fällen pro Jahr sei der Zahnstatus bei Kleinkindern so schlecht, dass man um eine OP unter Narkose nicht herumkomme, so der Zahnmediziner Norbert Jakse. Nachsatz: “Ein zunehmendes Problem.” Auch im Fall der Vierjährigen war ein massiver Kariesfall gegeben, zehn Milchzähne mussten extrahiert werden – ein Eingriff, der ohne Narkose nicht zu machen sei. Trotzdem ein “Routineeingriff”, der am 11. Juni im Kinderzentrum stattgefunden habe, wie der ärztliche Leiter des LKH-Uni-Klinikums Graz, Gernot Brunner, sagte. “Es ist im Verlauf der Operation zu einem schweren Lungenkrampf gekommen, zu einem Spasmus, bei dem es auch mittels künstlicher Beatmung nicht möglich war, die Lunge ausreichend zu versorgen.” Man verlegte das Kind zwar sofort auf die Intensivstation, dennoch starb es einige Tage später an den Folgen des Sauerstoffmangels, ohne wieder aufgewacht zu sein.
“Mir ist ein Fall wie dieser noch nie vorgekommen”
Wie das Ärzteteam versicherte, komme es bei 5.000 Kindernarkosen in drei Prozent der Fälle zu Komplikationen, die zur Hälfte die Atemwege beträfen. Lebensbedrohlich seien aber nur welche im Promillebereich: “Mir ist in meiner zehnjährigen Tätigkeit ein Fall wie dieser noch nie vorgekommen”, so Anästhesist Wolfgang Toller. Propofol sei zur Einleitung verwendet worden, es gebe aber keinen zeitlichen Zusammenhang mit dem Lungenkrampf, weshalb ein Vergleich mit einem Fall in Tirol aus jüngster Vergangenheit nicht zulässig sei. Eine Allergie oder eine andere Vorerkrankung sei bei der Vierjährigen auch nicht festgestellt worden.
Keine Hinweise auf Fehlverhalten oder Nachlässigkeit
Eine interne Untersuchung habe keine Hinweise auf Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit erbracht, so Brunner, es handelte sich “allem Anschein nach um einen schicksalshaften Verlauf.” Man sei jedenfalls um volle Aufklärung bemüht, wie üblich sei sofort eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft ergangen, die Patientenombudsstelle wurde informiert. “Gegenüber den Eltern haben wir von Anfang an ein aktives Informationsmanagement betrieben, es gab nach der OP mehrere Gespräche, ein Kriseninterventionsteam wurde beigestellt. Der Fall war durch einen Bericht der “Kleinen Zeitung” (Dienstag-Ausgabe) öffentlich bekanntgeworden.
Seitens der Staatsanwaltschaft Graz wurde bestätigt, dass die Ermittlungen aufgenommen wurden, wie in solchen tragischen Fällen üblich, wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Umständen, so Sprecher Hansjörg Bacher. Zur Feststellung der genauen Todesursache wurde eine gerichtsmedizinische Obduktion angeordnet, das Landeskriminalamt führt Erhebungen durch.
(APA)