Die Rechtsansicht des Europäischen Gerichtshofs ist, dass Bahnreisenden bei Verspätungen über 60 Minuten ein Teil des Fahrpreises erstattet werden muss, auch wenn die Verspätung durch höhere Gewalt entstanden ist (z. B. schwierige Wetterverhältnisse oder Streiks).
Nach einer Beschwerde der ÖBB beim Verwaltungsgerichtshof ersuchte dieser den Europäischen Gerichtshof aufgrund der unklaren Rechtslage um eine Vorabentscheidung. Zu klären war unter anderem, ob Bahnunternehmen auch bei Verspätungen zahlen müssen, die durch höhere Gewalt wie starken Schneefall oder Gewitter verursacht werden.
Entschädigung für Bahnreisende
Der Europäische Gerichtshof veröffentlichte am 26. September sein Urteil in diesem Rechtsstreit. Er stützt den von der Schienen-Control vertretenen Standpunkt, dass die Verspätungsentschädigung bei höherer Gewalt nicht ausgeschlossen werden darf. Die Fahrgäste haben dadurch einen noch umfassenderen Entschädigungsanspruch ab einer Verspätung von 60 Minuten.