25. Juli 2011 11:18; Akt.: 25.07.2011 11:18

Entführungszeugin soll im Fall Kampusch aussagen

Kampusch: Einzige Entführungszeugin soll vor Gericht aussagen Kampusch: Einzige Entführungszeugin soll vor Gericht aussagen - © APA
Gegen fünf Staatsanwälte läuft momentan im Fall Natascha Kampusch ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauches. Diese Woche soll die einzige Zeugin der Entführung vor Ermittlungsrichter Georg Putz aussagen

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Entsprechende Medienberichte wollte jedoch am Montag niemand vom Innsbrucker Landesgericht näher kommentieren. “Ich will das weder bestätigen noch dementieren. Es handelt sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren”, sagte Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, gegenüber der APA.

Zeugin beobachtete Kampusch-Entführung

Die junge Frau hatte lange Zeit von zwei Tätern gesprochen und diese Aussage schließlich 2009 revidiert. Sie hatte ursprünglich gegenüber der Polizei ausgesagt, damals als Zwölfjährige zwei Männer dabei beobachtet zu haben, wie sie die zehnjährige Kampusch in ein Auto gezerrt hätten.

Zwei der beschuldigten Staatsanwälte, der Leiter der Wiener Oberststaatsanwaltschaft (OStA) Werner Pleischl und der Leiter der Staatsanwaltschaft Graz und ehemalige Sonderermittler in der Causa Kampusch, Thomas Mühlbacher, hätten Ende Juni in Innsbruck einvernommen werden sollen. Beide entschlugen sich “überraschend” der Aussage, erklärte Richter Putz damals.

Bisher wurden in dieser Sache auch Zeugen befragt, darunter der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Ludwig Adamovich, und der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH), Johann Rzeszut. Beide wollte keine inhaltlichen Stellungnahmen abgeben. Adamovich meinte gegenüber der APA lediglich, das Ermittlungsverfahren am Landesgericht Innsbruck sei “in guten Händen”.

Kampusch-Verfahren dauert weiter an

Laut Richter Putz sollen die Ergebnisse der Beweisaufnahmen im Fall Kampusch Ende Juli der Staatsanwaltschaft (StA) Innsbruck übermittelt werden. Diese werde danach die Ergebnisse prüfen und entscheiden, ob die Beweisaufnahme ausreiche oder nicht. Wenn ja, werde die StA eine Anklageerhebung oder eine Einstellung des Verfahrens beschließen. Außerdem gehe ein Vorhabensbericht an das Justizministerium. Dieses müsse einer Anklage beziehungsweise einer Einstellung entweder zustimmen, den Schritt ablehnen oder eine neue Beweisaufnahme anordnen, erläuterte der Ermittlungsrichter das Prozedere.

APA/Vienna.at



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