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Langjährige Haftstrafen für Mordversuch

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Mit langjährigen Haftstrafen für die beiden Angeklagten ist am Freitag im Landesgericht der Prozess um einen versuchten Mord im Gehörlosen-Milieu zu Ende gegangen - 15 bzw. 12 Jahre Haft.

Thomas S., der am 22. Februar 2004 den 34-jährigen Martin P. in seiner Wohnung in Wien-Margareten mit einem Maurerfäustl und einem Küchenmesser lebensgefährlich verletzt hatte, wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt. Er war damit einverstanden, das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Sein Komplize Reinhard K., der ihn nach Dafürhalten des Schwurgerichts in Tötungsabsicht begleitet und mit den Worten „Besser mit dem Messer!“ zum Weitermachen gedrängt hatte, wurde zu zwölf Jahren verurteilt. Seine Mutter brach bei der Urteilsverkündung lautlos schluchzend zusammen. Verteidiger Manfred Ainedter meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Wie Richter Peter Liebetreu ausführte, habe es sich um eine „besonders heimtückische Tat“ gehandelt. Er verwies darauf, dass Thomas S. das Opfer zunächst von hinten mit dem Vorschlaghammer nieder geschlagen hatte. Dabei erlitt Martin P. einen zehn Zentimeter tiefen Bruch der Schädeldecke. Obwohl er um sein Leben flehte, schlug S. noch ein Mal zu. Als es dem Schwerverletzten gelang, den Hammer wegzuschubsen, stach er drei Mal mit dem Küchenmesser zu.

„Motiv für die Bluttat waren Gerüchte, die Martin P. in einem Gehörlosen-Club und Chatrooms gestreut haben soll. Von einem sexuellen Verhältnis zwischen Thomas S. und Reinhard K. war die Rede. Laut Anklage beschlossen die beiden darauf, sich zu rächen.

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