AA

Sofiensäle: Auflagen nicht zumutbar

Aufwendiger Schutz der Brandruine ist den Besitzern aus Kostengründen nicht zumutbar - das entschied der Verfassungsgerichtshof am Mittwoch.

Der dem Eigentümer Sofiensäle AG erteilte Auftrag zur Einhausung der Sofiensäle war rechtswidrig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nun entschieden. Ein aufwendiger Schutz der Brandruine sei den Besitzern aus Kostengründen nicht zumutbar, heißt laut einer Pressemitteilung des VwGH in der Entscheidung. Die Wiener Sofiensäle sind vor drei Jahren zum Großteil abgebrannt.


Der Auftrag zur Einhausung war auf Ersuchen des Bundesdenkmalamtes vom Magistrat der Stadt Wien erteilt worden. Die Sofiensäle AG hatte sich dagegen zur Wehr gesetzt. Letztendlich erließ das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur einen Bescheid, in welchem der Schutz-Auftrag bestätigt wurde. Dieser Bescheid wurde vom VwGH nun aufgehoben.


Auf eigene Kosten muss der Eigentümer demnach nur dann Maßnahmen setzen, wenn sie keine oder nur geringe Geldmittel erfordern. Hier nennt das Gesetz laut VwGH Beispiele: Die Ergänzung einzelner zerbrochener Dachziegel, Schließung offen stehender Fenster und dergleichen. Eine darüber hinausgehende Erhaltungspflicht gebe es nicht. Dass die aufgetragenen Maßnahmen mehr als nur geringe Geldmittel erfordern, „liegt auf der Hand“, befand der Verwaltungsgerichtshof.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Sofiensäle: Auflagen nicht zumutbar
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen